Steuerfrei laden
WIEN. Die neue Sachbezugwerteverordnung macht’s möglich: Das Laden von Firmenfahrzeugen ist seit Anfang Jänner daheim steuerfrei, denn das Stromtanken ist seither vom Sachbezug ausgenommen.
Das gilt auch für E-Bikes, E-Mopeds und E-Motorräder. Die Regelungen im Einzelnen: Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein E-Fahrzeug für die private Nutzung einschließlich Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zur Verfügung und übernimmt er die Kosten für das Laden an öffentlichen Ladestationen, etwa durch eine Ladekarte oder durch Kostenerstattung, sind dafür keine Steuern und Abgaben zu bezahlen.
Wird daheim geladen, kommt das neu geschaffene kWh-Geld zur Anwendung: Pro kWh kann der Arbeitgeber 22,247 Cent steuerfrei ersetzen.
Lässt sich die Lademenge nicht feststellen, kann bis 2025 der Pauschalbetrag von bis zu 30 Euro steuerfrei vergütet werden.
Die Errichtung von Wallboxen daheim wird steuerlich begünstigt. Der Arbeitgeber kann die Kosten für die Anschaffung einer Ladestation für E-Firmenfahrzeuge daheim bis zu 2000 Euro sachbezugbefreit ersetzen.