NoVA-Befreiung auch bei Leasing
Auch Blinde müssen keine NoVA zahlen. Seit 1. Juli ist nun eine neue Regelung in Kraft, die Behinderten entgegenkommt. Denn erstmals fallen auch Leasing-Neuwagen in die Befreiung – wie auch Vorführwagen, Tageszulassungen (maximal drei Monate Zulassungsdauer) und Importfahrzeuge, die erstmals in Österreich zugelassen werden.