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NoVA-Befreiung auch bei Leasing
WIEN. Menschen mit Handicap sind in Österreich von der NoVA befreit, sofern sie einen Behindertenpass inklusive des Zusatzeintrages, dass die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel unzumutbar ist, vorlegen können.
Auch Blinde müssen keine NoVA zahlen. Seit 1. Juli ist nun eine neue Regelung in Kraft, die Behinderten entgegenkommt. Denn erstmals fallen auch Leasing-Neuwagen in die Befreiung – wie auch Vorführwagen, Tageszulassungen (maximal drei Monate Zulassungsdauer) und Importfahrzeuge, die erstmals in Österreich zugelassen werden.
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