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Leichenwägen dürfen durch die Rettungsgasse

01. Juni 2019, 00:04 Uhr

WIEN. Wer darf auf Autobahnen und Schnellstraßen durch die Rettungsgasse fahren?

Diese Frage wird immer wieder gestellt. Die Antwort: Einsatzfahrzeuge (Feuerwehr, Polizei und Rettung) sowie Fahrzeuge des Straßen- und Pannendienstes (Abschleppwägen etc.). Mit der 31. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt’s eine Erweiterung: Ab heute, 1. Juni, dürfen auch Bestatter mit ihren Leichenwägen durch die Rettungsgasse fahren. "Hintergrund für diese Neuerung ist, dass Einsatzfahrzeuge verstorbene Unfallopfer nicht abtransportieren dürfen. Durch diese Änderung soll eine schnellere Räumung von Unfallstellen ermöglicht werden", sagt ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried.

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1  Kommentar
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( Kommentare)
am 01.06.2019 08:58

warum den das?deren kunden sind eh schon Tod!

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