Kfz-Steuern: Neue Berechnung
WIEN. Durch den Umstieg von der NEFZ- auf die WLTP-Abgasnorm hätte eine 20-prozentige Steigerung der Kfz-Steuern gedroht.
Dies sei nun durch eine Neuregelung der Steuern abgewendet worden, sagt der Sprecher der Automobil-Importeure, Günther Kerle. Die Berechnung der NoVA, der motorbezogenen Versicherungssteuer sowie des Sachbezugs sei zwar verändert worden, doch steigen die Belastungen nicht.
Bei der monatlichen, viertel- bzw. halbjährlichen Zahlung der motorbezogenen Versicherungssteuer entfallen künftig die Zuschläge. Beim Sachbezug (ab 1. April 2020) gilt der neue Grenzwert von 141 g/km CO2 (nach WLTP). Ab 2021 bis 2025 verringert sich dieser Wert um drei Gramm pro Jahr. Und Zero-Emissions- und E-Autos sind auch künftig von der NoVa ausgenommen.