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Kauf eines Gebrauchten: Was ist zu beachten?

11. Dezember 2021, 00:04 Uhr

LINZ. Egal ob von privat, von einem Händler, ein Import oder ein E-Auto: Vorsicht ist geboten.

Der Gebrauchtwagenmarkt boomt – und damit häufen sich auch jene Fälle, in denen der Käufer mit dem erworbenen Fahrzeug nicht zufrieden ist. Versteckte technische Mängel, Rost – die Liste kann mitunter lang sein. Der ÖAMTC listet auf, worauf beim Kauf eines Gebrauchten zu achten ist.

Kauf von Privatpersonen: Unbedingt einen Ankaufstest bei einer Prüfstelle machen lassen, um böse Überraschungen zu vermeiden. Ist dafür keine Zeit, kann auch vertraglich ein Rücktrittsrecht vereinbart werden. Dies wird schlagend, wenn das Fahrzeug schwere Mängel aufweist, die beim Kauf nicht bekannt waren.

Autokauf im Internet: Vorab muss geklärt werden, ob der Anbieter das Fahrzeug selbst verkauft oder nur vermittelt. Die Herkunft des Verkäufers oder des Vermittlers ist in zweierlei Hinsicht wesentlich: Ist dieser nicht in Österreich ansässig, kommt meist ausländisches Recht bei Vertragsstreitigkeiten zur Anwendung. Davon hängt auch die Gewährleistung bzw. Garantie ab. Bei ausländischen Anbietern ist zusätzlich im Detail festzulegen, wie das Fahrzeug übergeben wird: Ist es abzuholen oder wird es geliefert? Gilt das Angebot für österreichische Käufer? Entstehen zusätzliche Kosten?

Kauf bei einem Händler: Dieser Weg hat einen Vorteil: Bei Mängeln hat der Käufer einen Ansprechpartner. Ein Händler muss eine sechsmonatige Gewährleistung bieten. Sollte der Händler nicht beweisen können, dass das Fahrzeug bei Übergabe mängelfrei war, ist er zur Verbesserung verpflichtet.

Import eines Fahrzeuges: Fahrzeuge aus dem EU-Ausland, egal ob Neuwagen oder Gebrauchte, müssen in Österreich in die Genehmigungsdatenbank eingetragen (Kosten: 180 Euro) und die NoVA bezahlt werden. Die Höhe der NoVA hängt vom Datum der Erstzulassung sowie weiteren Faktoren wie dem CO2-Ausstoß ab. Generell gilt: Je höher diese Werte sind, desto höher fällt die Abgabe aus. Bei Neuwagen wird zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer in der Höhe von 20 Prozent des Kaufpreises fällig. Beim Import aus Nicht-EU-Ländern muss Zoll in der Höhe von zehn Prozent des Fahrzeugwertes bezahlt werden. Diese Abgabe macht den Autokauf in Nicht-EU-Ländern in vielen Fällen unrentabel.

Kauf eines E-Autos: Entscheidend ist der Zustand der Batterie. Hersteller gewähren eine Garantie über acht Jahre oder 160.000 Kilometer. Bis zu diesem Zeitpunkt muss der Akku noch eine Kapazität von mindestens 70 Prozent haben. Der Club und diverse Werkstätten bieten Akkuchecks an.

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