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Das ändert sich 2021 im Straßenverkehr

Von Carsten Hebestreit   02.Jänner 2021

Abseits der Corona-Pandemie läuft das Leben weiter. So auch im Straßenverkehr, in dem sich 2021 einiges ändert. Wir haben die Neuerungen zusammengefasst.

E-Autos: Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine erhalten beim Kauf von E-Fahrzeugen 4000 statt bisher 5000 Euro Förderung. Der Zuschuss für Plug-in-Hybride sinkt von 2500 auf 2000 Euro.

Die Förderungen für private E-Auto-Käufer bleibt gleich (5000 bzw. 2500 Euro).

Preis-Obergrenze: Damit die Förderungen anerkannt werden, darf der Brutto-Kaufpreis die Obergrenze von 60.000 Euro nicht übersteigen. Dieses Limit gilt nun auch für private Käufer (bisher 50.000 Euro).

Wallboxen: Damit der Zuschuss zum Ankauf bzw. zur Installation einer Wallbox gewährt wird, war bisher der Kauf eines E-Autos Voraussetzung. Diese Einschränkung entfällt nun.

Gurtwarner: Ob Passagiere angeschnallt sind oder nicht, sagt der Gurtwarner. Galt das Warnsystem bisher nur für den Fahrersitz, so wird die Warnpflicht in den Fahrzeugklassen M1 (Pkw) sowie N1 (Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen) auf alle Sitzplätze ausgeweitet. In allen anderen Fahrzeugen gilt die Warnregelung für die Vordersitze. Die Verordnung gilt ab 1. 9. 2021 für alle Neuzulassungen.

DAB+: In allen Pkw (Fahrzeugklasse M) müssen seit 21. Dezember 2020 Radios verbaut sein, die das digitale Format DAB+ empfangen können.

Radarstrafen: Laut dem Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV) wird 2021 der Strafrahmen für Rasen von 2180 auf 5000 Euro angehoben. Die Grenzwerte für den Führerscheinentzug sollen inner- und außerorts um zehn km/h auf 30 bzw. 40 km/h gesenkt werden. Wer 40 (Ortsgebiet) bzw. 50 km/h (Überland) schneller als das Tempolimit unterwegs ist, soll künftig den Führerschein für mindestens vier Wochen verlieren (bisher zwei Wochen). Illegale Straßenrennen sollen vor Gericht abgehandelt werden.

Taxi: Das Taxi- und das Mietwagengewerbe werden unter "Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw-Taxi" zusammengefasst. Damit müssen beispielsweise Uber-Fahrer (Mietwagen) künftig einen Taxi-Ausweis erwerben, der auf fünf Jahre limitiert ist.

Digitaler Führerschein: Ab dem Frühjahr 2021 soll es möglich sein, den Führerschein am Smartphone abgespeichert mitzuführen. Die Gesetzesänderung wurde am 10. Dezember im Nationalrat beschlossen.

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25. April 2024