Ausgerechnet eine Wertminderung
Wird ein Auto in einen Unfall verwickelt, sinkt der Wert des Fahrzeuges trotz Reparatur. Um wie viel? Darüber gibt der Minderwert-Rechner des Konsumentenschutzes Auskunft.
Lass dich überraschen, schnell kann es geschehen", sang schon der legendäre TV-Unterhalter Rudi Carrell. Tatsächlich sind Autofahrer oft unschuldig in Verkehrsunfälle verwickelt, die Schäden zahlen die gegnerischen Haftpflichtversicherungen. Ist das Auto repariert und vom Crash nichts mehr zu sehen, ist alles gut. Oder etwa doch nicht? "Nein", sagt Ulrike Weiß, die Leiterin des Konsumentenschutzes der Arbeiterkammer. "Denn das Auto ist trotz Reparatur weniger wert." Weil’s ab dem Zeitpunkt des Unglücks ein "Unfallauto" ist. "Doch das wissen viele Autofahrer nicht."
Nicht nur Schaden wird bezahlt
Und auch nicht, dass die gegnerische Versicherung nicht nur den Schaden, sondern auch die Wertminderung bezahlen muss. Wie viel das eigene Auto an Wert verliert, lässt sich auf der Internet-Seite ooe.arbeiterkammer.at mit dem Minderwert-Rechner des AK-Konsumentenschutzes berechnen.
Das Service ist kostenlos, für die Kalkulation werden der Zeitwert des Autos sowie die Höhe der Reparaturkosten benötigt, wobei der Zeitwert der "Eurotax-Händlereinkaufswert" ist. Dieser kann ebenfalls auf der AK-Homepage von AK-Mitgliedern kostenlos abgefragt werden. "Unsere beiden Angebote werden immer öfter genutzt", sagt Ulrike Weiß. Im Vorjahr wurde das Eurotax-Angebot 14.936 Mal verwendet, der Minderwert-Rechner 8999 Mal. Tendenz: steigend.
Dass es sich lohnt, nachzufragen, dokumentiert das Beispiel eines Linzers, dessen Renault bei einem Unfall beschädigt wurde. "Er hat 630 Euro von der gegnerischen Versicherung erhalten", erzählt die Konsumentenschützerin. "Und zwar, nachdem wir ihn auf die Minderwert-Regelung aufmerksam gemacht hatten." Denn für die meisten Autofahrer ist diese Regelung unbekannt, sagt Weiß. Wobei die Entschädigungssummen höher sind, je jünger und teurer das Unfallauto war, so die Konsumentenschützerin.