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25 Jahre Sturzhelm-Pflicht

Von nachrichten.at   30.Dezember 2009

Gut durchlüftet, nicht zu groß oder zu klein, sondern perfekt angepasst an die Kopfform sollte er sein – der ideale Sturzhelm. Diesen Ratschlag gaben ÖAMTC-Experten bereits vor 25 Jahren, kurz vor Inkrafttreten der Helmpflicht für Moped- und Mofafahrer mit Jahresbeginn 1985. Gegenwärtig ist der Helm ein nicht mehr wegzudenkendes Accessoire: im Straßenverkehr, auf Baustellen, beim Ausüben zahlreicher Sportarten und immer öfter auf Schipisten.

"Kopfloses" Fahren anfangs straffrei

Der gesetzliche Vormarsch in Sachen schützender Kopfbedeckung begann im Jänner 1979, als das Tragen eines Sturzhelms für alle Fahrer und Mitfahrer von Motor- und Kleinmotorrädern verpflichtend geworden ist. Nach einer sechsjährigen Schonfrist wurde die Helmpflicht auf Moped- und Mofafahrer ausgeweitet. Praktisch hatte die Missachtung des neuen Gesetzes für Zweiradfahrer vorerst keine Auswirkungen: Erst ab 1. Jänner 1986 durften Fahrer und Mitfahrer ohne Helm an Ort und Stelle mit einer Organstrafverfügung in Höhe von 100 Schilling bestraft werden.

Heute bezahlen Helmmuffel vor Ort eine Strafe von 35 Euro, im Fall einer Anzeige eine Höchststrafe von 72 Euro. Außerdem muss ein helmloser Beifahrer davon ausgehen, dass seine Ansprüche auf Schmerzensgeld nach einem Unfall, bei dem er eine Kopfverletzung erlitten hat, gemindert werden.

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