Fahrradfahren: Was ist erlaubt – und was nicht?

"Blinkies" – blinkende LED-Lichter – sind nur als Rücklichter erlaubt. Vorne muss die Lampe mindestens 100 Candela stark und weiß sein. Blinken darf das Licht nicht. Dies gilt auch für Mountainbikes.  (Weihbold)    Bild: VOLKER WEIHBOLD