Zwölfjährige in Wien missbraucht - Anklage wegen Vergewaltigung
WIEN. Im Fall eines mittlerweile 13 Jahre alten Mädchens, das zwischen Februar und Juni 2023 in Wien-Favoriten von einer Jugend-Bande sexuell missbraucht worden sein soll, liegt eine erste Anklage vor.
Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien, Nina Bussek, bestätigte am Mittwoch entsprechende Informationen. Demnach wurde beim Landesgericht für Strafsachen gegen einen 16-Jährigen eine Anklage wegen Vergewaltigung und versuchter geschlechtlicher Nötigung eingebracht.
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Beim Angeklagten handelt es sich nicht um einen Burschen, der Teil jener Gruppierung war, die sich über einen Park in Favoriten kannte und gegen die von der Staatsanwaltschaft Wien seit vergangenem Herbst ermittelt wird, weil sie das Mädchen über Monate hinweg missbraucht haben soll. Der nunmehr Angeklagte - er ist 16 Jahre alt - hatte das Mädchen bereits Anfang 2023 unabhängig davon kennengelernt. Er soll im Jänner oder Februar - der genaue Zeitpunkt steht nicht fest - sexuelle Handlungen vorgenommen haben.
16-Jähriger über Instagram-Profil ausgeforscht
Auf den aus Syrien stammenden 16-Jährigen war man bei der Auswertung des Handys des Mädchens gekommen, das im Zuge der Ermittlungen zu den von ihr angezeigten Tathandlungen der Gruppierung gekommen war. Aufgrund von Chats, die diese mit dem 16-Jährigen geführt hatte und aufgrund dessen Instagram-Profils konnte er ausgeforscht werden.
Ursprünglich sei gegen den nunmehr Angeklagten wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen ermittelt worden, letzten Endes habe die rechtliche Beurteilung aber ergeben, "dass das Vorgehen Gewalt darstellt", sagte Bussek. Den genauen Zeitpunkt der mutmaßlichen Vergewaltigung dürfte die Betroffene bei ihrer kontradiktorischen Befragung nicht mehr gewusst haben. Es handle sich zwar "nicht um schwere Gewalt", aus Sicht der Anklagebehörde sei aber der Tatbestand der Vergewaltigung erfüllt, betonte Bussek gegenüber der APA.
Zwölfjährige verweigerte weitere Handlung
Inkriminiert ist ein zweiter Vorfall, der in der Anklage als versuchte geschlechtliche Nötigung qualifiziert wird. Der 16-Jährige soll versucht haben, die damals Zwölfjährige nach dem ersten Geschlechtsverkehr noch ein Mal zu sexuellen Handlungen zu überreden, indem er ihr drohte, er werde ansonsten Videomaterial von ihr öffentlich machen. Die Zwölfjährige weigerte sich.
Die Anklage gegen den 16-Jährigen ist noch nicht rechtskräftig, bestätigte die Sprecherin des Landesgerichts, Christina Salzborn. Prozesstermin gibt es demnach noch keinen. Sollte die Anklage in Rechtskraft erwachsen, dürfte noch im Herbst gegen den 16-Jährigen verhandelt werden. Der 16-Jährige befindet sich auf freiem Fuß.