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Zwölf Jahre Haft für Schuss auf Ehefrau

15. Juni 2019, 00:04 Uhr
Zwölf Jahre Haft für Schuss auf Ehefrau
Der angeklagte Polizist wollte seine "Frau zu Tode erschrecken". Bild: APA

KORNEUBURG. Prozess wegen Mordversuchs: Der suspendierte Polizist wurde in eine Anstalt eingewiesen.

Zwölf Jahre Haft und eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher sind am Freitag das Resultat eines Prozesses gegen einen Polizisten am Landesgericht Korneuburg gewesen. Der 54-Jährige wurde nicht rechtskräftig unter anderem wegen versuchten Mordes, Körperverletzung und schwerer Nötigung schuldig gesprochen.

Er soll mit einem Revolver auf seine Ehefrau geschossen haben. Im Zentrum der Verhandlung standen die Geschehnisse in der Nacht auf den 21. Dezember 2018. Nach einer gemeinsamen Lokaltour hielt das spätere Opfer den Pkw des Angeklagten vor dessen Haus im Bezirk Gänserndorf. Die seit Jahren an getrennten Wohnorten lebenden Eheleute waren beide alkoholisiert.

Der 54-Jährige soll anschließend vom Beifahrersitz aus mit einem Revolver der Marke Smith & Wesson auf seine Frau gefeuert haben. Er habe gewollt, dass die Frau bei ihm schläft, und sich über den Zickzackkurs seiner Partnerin – die sich darauf nicht festlegen wollte – geärgert. Beim Betätigen des Abzugs habe er sich gedacht, "wenn sie mich nicht ernst nimmt, werde ich ihr jetzt einmal einen Schock verpassen". Der Angeklagte habe absichtlich vorbeigeschossen, betonte Verteidiger Rudolf Mayer. Der Schuss verfehlte die Frau laut Anklage nur, weil diese instinktiv ihren Kopf und ihren Körper zurückbewegte, als sie die Waffe sah. "Ich habe mehrere Schutzengel gehabt", meinte das Opfer, das ein Knalltrauma erlitt. Der Vorfall im Pkw hatte eine jahrelange Vorgeschichte: Der Polizist soll seine Frau regelmäßig mit dem Umbringen bedroht haben. Auch gegenüber den drei Kindern gab es der Anklage zufolge ähnliche Äußerungen, zudem schlug der Mann seine beiden Töchter und seinen Sohn wiederholt. Zu diesen Taten bekannte sich der außer Dienst gestellte Polizist schuldig.

Bei der Strafbemessung wurden der bisher ordentliche Lebenswandel und die bereits geleistete Schadensgutmachung von 25.000 Euro mildernd gewertet. Hinzu kamen das Teilgeständnis und die Tatsache, dass es beim Versuch geblieben war. Als erschwerend wurde das Zusammentreffen mehrerer Verbrechen und Vergehen erachtet.

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