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Zweieinhalb Jahre Haft für Betrug mit nicht existentem Sex-Video

Von nachrichten.at/apa, 18. September 2019, 12:42 Uhr

WIEN. Ein 40-Jähriger, der eine Wienerin mit einem in Wahrheit gar nicht existenten Sex-Video hinters Licht geführt hatte, ist am Mittwoch am Landesgericht zu zweieinhalb Jahren unbedingter Haft verurteilt worden.

Der vorsitzende Richter bescheinigte dem siebenfach Vorbestraften das "Ausnutzen einer leichtgläubigen Person". Das sei "nicht nur schwer kriminell, sondern moralisch schwer hinterhältig".

Die beiden hatten sich im Herbst 2018 über eine Dating-Plattform kennengelernt. "Er ist dann auf einen Kaffee vorbeigekommen. Wir haben uns eigentlich ganz gut unterhalten und uns gut verstanden", schilderte die 44-Jährige dem Schöffensenat. Nachdem man sich öfters getroffen hatte und dabei mehrmals intim geworden war, soll die Frau dem Angeklagten offenbart haben, sie hätte gern einmal Sex mit einem jungen Burschen, hatte der Mann beim Prozessauftakt im Juli erklärt. Die 44-Jährige stellte das nun als Zeugin anders dar: "Er hat gesagt, er kennt einen jungen Freund, der hätte gern Sex mit einer älteren Frau."

Nachdem er ihr auf seinem Handy ein Bild des vorgeblichen Freundes gezeigt hatte, habe ihr Liebhaber ihr "angeschafft, dass ich mich mit dem treffen und mit dem Rücken verkehrt hinsetzen und das Gesicht verhüllen soll". In dieser Situation täuschte der 40-Jährige der Frau vor, ein Jugendlicher würde nun tatsächlich die Wohnung betreten und sich ihr annähern. "Der ist reinkommen in die Wohnung und hat mich am Hintern betatscht. Ein paar Minuten lang. Dann ist er wieder gegangen", erinnerte sich die Zeugin.

In Wahrheit gab es keinen jungen Freund, der 40-Jährige hatte das Ganze inszeniert. Er brachte die Frau aber in den Wochen nachher dazu, ihm insgesamt 2.100 Euro zu überlassen, indem er ihr vormachte, es existiere ein Video, das sie beim Sex mit dem Minderjährigen zeige. Dieser bedürfe nun einer Therapie, außerdem wolle der Vater des Buben sie anzeigen. "Nur wenn ich zahle, hat sich das für mich erledigt", beschrieb die 44-Jährige das, was ihr der Schwindler vormachte. Sie übergab ihm zunächst 1.600 und später weitere 500 Euro, wobei der Angeklagte ihr versicherte, er werde das Geld an die Eltern des traumatisierten Buben weiterleiten.

Im Jänner erpresste der Angeklagte die Frau dann mittels Aufnahmen, die sie ihm fahrlässigerweise weitergegeben hatte und die sie beim Sex mit einem Erwachsenen zeigten. Der Mann drohte, er werde die Bilder an der Schule der Tochter der 44-Jährigen verbreiten, sollte sie ihm nicht 250 Euro zahlen und ihn unentgeltlich ihr Auto nutzen lassen. Daraufhin ging die Frau zur Polizei.

Zusätzlich zu den zweieinhalb Jahren wegen Betrugs und schwerer Erpressung widerrief das Gericht eine offene Bewährungsstrafe aus einer vorangegangenen Verurteilung, so dass der Angeklagte insgesamt dreieinhalb Jahre absitzen muss, sollte das Urteil Rechtskraft erlangen. Der 40-Jährige akzeptierte das Urteil, die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab.

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