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Zahnschienen-Anbieter erneut verurteilt: 77.500 Euro Strafe für "Dr. Smile"

Von nachrichten.at, 29. März 2023, 15:55 Uhr

WIEN. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums den Zahnschienen-Anbieter "Dr. Smile" wegen mangelnder Preistransparenz in der Werbung geklagt und gewonnen. Nun klagte der VKI deswegen erneut - und bekam wieder Recht. Das Unternehmen muss nun 77.500 Euro Strafe zahlen.

Das Unternehmen, das transparente "Retainer-Schienen" zur Zahnkorrektur anbietet, ist in Sozialen Medien derzeit buchstäblich in aller Munde: Influenzer bewerben das Produkt, das in nur wenigen Monaten ungerade Zähne korrigieren soll, auf jeder gängigen Plattform. Die dahinter stehende Urban Technology GmbH lockt mit einem Ratenzahlungsmodell von monatlich 33 Euro, ohne klar und auffallend die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen wie etwa den Zinssatz oder den zu zahlenden Gesamtbetrag anzuführen. Der VKI klagte im Herbst 2020, im Frühjahr 2021 kam es zu einem Vergleich, in dem sich das Unternehmen zur Unterlassung dieser Geschäftspraktik verpflichtete.

155 Verstöße gegen Unterlassungsvergleich

Obwohl rechtskräftig, hielt sich das Unternehmen laut VKI nicht an den Vergleich: Von April bis August 2022 sei insgesamt 155 Mal dagegen verstoßen worden, beklagte der VKI. Den Großteil der Verstöße verortete der Verein in TV-Werbespots. In den Spots wurde groß mit „ab 33 € mtl*“ geworben. Für nur 2 Sekunden war dagegen ein Sternchenhinweis in wesentlich kleinerer Schrift mit dem effektiven Jahreszinssatz in Höhe von 10,28 Prozent und einem Gesamtpreis von 2.376 Euro eingeblendet. Akustisch war nur die monatliche Rate zu hören; einen Hinweis mit weiteren Informationen gab es nicht.

Dem vom VKI daraufhin eingebrachten Exekutionsantrag wurde nun stattgegeben: Das Bezirksgericht Donaustadt verhängte eine Strafe von 77.500 Euro. Begründet wurde die Strafhöhe mit der Anzahl der Verstöße und einem "hartnäckigen Zuwiderhandeln des Unternehmens". „Die österreichische Exekutionsordnung sieht eine Höchststrafe von 100.000 Euro je Exekutionsantrag vor. Es ist erfreulich, dass das Gericht hier eine recht hohe Strafe verhängt hat. Das Unternehmen hat Rekurs gegen den Beschluss eingelegt. Wir hoffen aber, dass die nächste Instanz die Strafhöhe bestätigt, damit die Strafe auch eine entsprechende abschreckende Wirkung entfalten kann“, so Beate Gelbmann, Leiterin der Abteilung Klagen im VKI.

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