Zahnärztin wegen Verdachts der Körperverletzung vor Gericht
GRAZ. Eine steirische Zahnärztin muss sich seit Montag im Grazer Straflandesgericht wegen des Verdachts der schweren Körperverletzung und wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs verantworten.
Die Frau soll laut Anklage von 2014 bis 2020 bei zumindest 13 Personen nicht unbedingt notwendige Zahnbehandlungen durchgeführt haben. Abgesehen von unnötigen Schmerzen soll für die Patienten ein Schaden von rund 85.000 Euro entstanden sein. Die Angeklagte wies die Vorwürfe zurück.
Staatsanwalt Rudolf Fauler nannte in seiner Anklage auch noch mangelhaft geführte Aufklärungsgespräche und zudem habe die Beschuldigte zum Teil wahrheitswidrig gegenüber ihren Patientinnen und Patienten behauptet, dass bestimmte Behandlungen notwendig seien. Hinzu kämen auch noch falsche Abrechnungen.
Der Verteidiger der Zahnärztin ist überzeugt, dass die Vorwürfe haltlos sind. Er kritisierte das Ermittlungsverfahren: Bei diesen seien massive Verstöße gegen das Objektivitätsgebot passiert. Man habe kein Interesse daran gehabt, entlastende Beweise aufzunehmen. Für das Gutachten seien auch nicht alle Daten einbezogen worden. Insgesamt gehe es um 80 behandelte Zähne, die man sich alle einzeln ansehen werde, kündigte er an. Der Prozess ist daher auch für mehrere Tage anberaumt. Kommende Woche sollen erste Zeugen gehört werden.
Termine nach Mondphasen
Zunächst war aber die Beschuldigte am Wort. Sie bekannte sich nicht schuldig und habe bei den Behandlungen nie den Vorsatz gehabt, jemanden zu schädigen. Anschließend startete Richterin Michaela Lapanje die Befragung über die Behandlungen von jenen Patientinnen und Patienten, die sich dem Verfahren angeschlossen haben. Schon bei der ersten Patientin beschrieb die Medizinerin im Detail, welche Zähne sie wie und weshalb behandelt hat. Ausführlich schilderte sie den Zustand der jeweiligen Zähne, die sie an der Wurzel behandelt oder gezogen hat. "Die Patientin wollte alle ihre Amalgamplomben ausgetauscht haben." Hintergrund seien schwere Migränebeschwerden und die Frau habe sich von Keramikfüllungen Besserung erhofft, erklärte die Angeklagte. "Auf ihren Wunsch hin haben wir uns bei den Terminen nach den Mondphasen und Sternzeichen gerichtet", so die Zahnärztin.
Mehrere Tage wird die Befragung der Beschuldigten wohl in Anspruch nehmen, weshalb die Verhandlung am Dienstag und Mittwoch auch fortgesetzt werden wird. Kommende Woche folgen dann die Befragungen der Patientinnen und Patienten.
so ein Erlebnis hatte ich schon 1966 und die Zahnärztin hatte noch die Frechheit
mir eine Rechnung vorzulegen,
es ist eben nicht so einfach Ärzte seines Vertrauens zu finden
Und haben Sie den Prozes gewonnen?
In den 60-er Jahren war noch kein Ärztepfusch-Prozess zu gewinnen .... ob es shcon Rechtsschutzversicherungen gegeben hat, weiß ich nicht, bezweifle es aber stark.
Auch heute ist so ein Prozess für Patienten kaum zu gewinnen. Ich habe mehrere Belege vorgelegt, die eindeutig das fehlerhafte Ergebnis nachweisen. Der Gutachter hat überhaupt nichts Sachliches hineingeschrieben, nur bla bla. Die Richterin hat sich das alles nicht angeschaut. (Sie meinte sie hätte dafür keine Zeit.) Mein Rechtsverdreher hat auf mich eingeredet wie auf eine kranke Kuh, dass alles seinen richtigen Weg gehen würde. Im Urteil stand dann der Satz:
"So wie es der Arzt gemacht hat, ist es richtig. Wenn es nicht richtig wäre, hätte er es so nicht gemacht."
Wir brauchen eine viel bessere Kontrolle der Ärzte in jedem Bereich.