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Yogastudios geht Atem aus: 20-Quadratmeter-Regel nicht wirtschaftlich

Von nachrichten.at/apa   04.Mai 2021

In einem offenen Brief appelliert die Branche nun an die Regierung, Anpassungen für die ab 19. Mai vorgesehenen Öffnungen vorzunehmen. Die Regelung von 20 Quadratmetern pro Person sei nicht wirtschaftlich, vielfach seien die Räume gar nicht größer als 50 Quadratmeter. Damit sei nur Einzeltraining erlaubt.

"Yoga unterscheidet sich von Mannschafts-, Kampf- oder Fitnesssportarten und braucht daher eine gesonderte Anpassung", forderte die Interessenvertretung Yogaunion am Dienstag. Beim Yoga würden keine Sportgeräte verwendet, es gebe keinen Körperkontakt, der Abstand sei gewährleistet und die Teilnehmenden blieben auf ihrer Matte und würden durch die Nase atmen.

Die derzeit vorgesehene 20-Quadratmeter-Regel würde bedeuten, dass ein Großteil der Yogabetriebe zur Schließung gezwungen sein werde, so Yogaunion. Seit Monaten müssten zigtausende Euro für die Miete leerstehender Räume aufgewendet werden.

Die Öffnungen fallen für Yogastudios in eine Zeit, in der die Nebensaison beginnt. Indoor-Sportarten würden über die Sommermonate seltener besucht. "Unsere Auslastung wird bei 6 bis 15 Prozent sein", wird prognostiziert. Yoga im Park sieht die Interessenvertretung nicht als Alternative, zumal die Wiener Bundesgärten Yogastunden auf ihrem Gelände verbieten würden, ebenso die Stadt Salzburg.

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