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Wirt hatte Messer in Brust: Ehefrau spricht von Unfall

11. März 2019, 00:04 Uhr
Wirt hatte Messer in Brust: Ehefrau spricht von Unfall
Diese Hütte in der Flachau hatte der Salzburger Promi-Wirt betrieben, hier wurde er auch von einem Mitarbeiter tot aufgefunden. Bild: APA

SANKT JOHANN/PONGAU. Paar hatte erst im Mai 2017 geheiratet.

Nach dem Tod des bekannten Skihütten-Wirts der "Lisa Alm" in Flachau im Salzburger Pongau hat die Staatsanwaltschaft bereits am Freitagabend einen Haftbefehl wegen Mordverdachts gegen die 30-jährige, aus Rumänien stammende Ehefrau des Mannes verhängt. Die Beschuldigte stellte sich daraufhin selbst bei der Polizei.

"Meine Mandantin bekennt sich nicht schuldig", betonte gestern Kurt Jelinek, der Anwalt der Beschuldigten. Er müsse jedoch erst ausführlich mit seiner Mandantin sprechen.

Handgemenge nach Streit

Bei ihrer ersten Einvernahme hatte die gebürtige Rumänin ausgesagt, zum Tatzeitpunkt ein Küchenmesser in der Hand gehabt zu haben. Danach sei es im Zuge eines Streits mit ihrem 57-jährigen Gatten – das Paar hatte im Mai 2017 geheiratet – zu einem Handgemenge und in Folge zur Stichverletzung gekommen. Es habe sich dabei jedoch laut Aussage der Frau nicht um Vorsatz gehandelt, berichtet die Salzburger Polizei. Vielmehr sei es ein tragischer Unfall gewesen.

Wirt hatte Messer in Brust: Ehefrau spricht von Unfall
Der getötete Wirt während einer Feier in seiner Hütte, der Lisa Alm. Bild: APA

Der 57-jährige Szene-Wirt war, wie berichtet, am Sonntag, 3. März, kurz nach Mitternacht von einem Mitarbeiter mit einem Küchenmesser in der Brust leblos am Boden liegend gefunden worden. "Laut dem vorläufigen Obduktionsergebnis ist die Stichverletzung wohl weniger auf Suizid zurückzuführen, sondern dürfte fremd herbeigeführt worden sein", sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Salzburg, Marcus Neher, am Samstag.

Die 30-jährige Rumänin wurde in die Justizanstalt Salzburg überstellt. Dabei handle es sich laut Gerichtssprecher Peter Egger um eine "bedingt obligatorische Untersuchungshaft", die verhängt werde, wenn eine mindestens zehnjährige Freiheitsstrafe droht.

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