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Wiener Missbrauchsfall: Keine Ermittlungen gegen angebliche Mittäter

Von nachrichten.at/apa, 05. Oktober 2022, 17:13 Uhr
(Symbolbild) Bild: (Volker Weihbold)

WIEN. Die Staatsanwaltschaft Wien wird vorerst keine Ermittlungen gegen zwei angebliche Mittäter eines Wiener Sportlehrers einleiten, der bis zu seinem Suizid im Mai 2019 an einer Wiener Mittelschule etliche Buben im Alter von neun bis 14 Jahren missbraucht haben dürfte.

Die Staatsanwaltschaft Wien wird vorerst keine Ermittlungen gegen zwei angebliche Mittäter eines Wiener Sportlehrers einleiten, der bis zu seinem Suizid im Mai 2019 an einer Wiener Mittelschule etliche Buben im Alter von neun bis 14 Jahren missbraucht haben dürfte. Das gab Behördensprecherin Judith Ziska am Mittwochnachmittag bekannt. Die Wiener Rechtsanwältin Herta Bauer, die nach eigenen Angaben mehrere Opfer vertritt, hatte die beiden Männer am 26. September angezeigt.

Opferanwältin sieht Behördenversagen

Die Opfer-Anwältin wird das Vorgehen der Staatsanwaltschaft nicht hinnehmen. Sie kündigte einen Fortführungsantrag beim Landesgericht für Strafsachen an, um die Staatsanwaltschaft zur Aufnahme von Ermittlungen zu zwingen. "Darüber hinaus erwägen wir eine Sachverhaltsdarstellung an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wegen Behördenversagens", sagte Bauer.

In Bauers Sachverhaltsdarstellung war gegen zwei langjährige Bekannte des Sportlehrers - ein ehemaliger Schüler des Pädagogen sowie ein früherer Lehrer an einer anderen Schule und Basketball-Trainer - der Verdacht auf sexuellen Missbrauch von Unmündigen und Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses geäußert worden. Die beiden wären von diesem bei einem Sportverein "eingeschleust" worden und hätten sich dort gegenüber Kindern und Jugendlichen übergriffig verhalten, lautete die Verdachtslage. Der Jüngere könnte auch den verstorbenen Sportlehrer belastendes Beweismaterial beiseite geschafft haben, hieß es.

"Aktuelle Verdachtslage reicht nicht"

Nach Prüfung des Anfangsverdachts kam die Anklagebehörde allerdings zum Schluss, dass die aktuelle Verdachtslage nicht für ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren reicht. "Die geäußerten Verdachtsmomente beruhen auf anonymen Anzeigen und Vermutungen, die für sich allein keinen konkreten Anfangsverdacht in Richtung einer strafbaren Handlung begründen können", erläuterte Behördensprecherin Ziska. Der Staatsanwaltschaft seien derzeit keine Opfer bekannt.

"Sollte es Opfer geben, sind diese eingeladen, sich mit Opferschutzeinrichtungen oder den Sicherheitsbehörden in Verbindung zu setzen", betonte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Diesfalls würde die Sachlage selbstverständlich einer neuerlichen Prüfung unterzogen.

"Hochpolitischer Akt"?

"Unsere Sachverhaltsdarstellung wurde in einer Woche bearbeitet, ohne auf die Übermittlung neuen Materials durch die Bildungsdirektion oder die Kinder- und Jugendanwaltschaft zu warten, geschweige denn Zeugen oder Opfer zu laden", hielt dem die Opfervertreterin in einer Stellungnahme entgegen. Man interpretiere das als "weiteren Hinweis, dass es sich hier um einen 'hochpolitischen Akt' handelt".

Aus dem Akt würden sich Hinweise auf "alle möglichen Opfer ergeben. Die Staatsanwaltschaft hätte nur ermitteln müssen, ob die beiden Verdächtigen Beitragstäter oder Mittäter sind", meinte Anwältin Bauer. Die Staatsanwaltschaft habe die Anfangsverdachtslage "zu wenig geprüft und damit alle Opfer geschädigt".

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