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Maskenbefreiung: Schüler (9) musste Test bei Minusgraden im Freien schreiben

Von nachrichten.at   13.Jänner 2022

Ein Facebook-Posting mit Foto erregt derzeit die Gemüter vieler Eltern. Ein Kind sitzt mit dicker Jacke bekleidet auf einem Stuhl vor einem offenen Fenster der Volksschule Voitsberg. "Dieser 9-jährige Bub musste diese Woche seine Schularbeit bei -1 Grad Celsius im Freien schreiben, weil die Direktorin der VS Voitsberg sein Maskenbefreiungsattest willkürlich nicht akzeptierte", betitelt Jürgen Groß, der das Foto im sozialen Netzwerk Facebook gepostet hat.

Mehr als 5000 Mal wurde der Post bereits geteilt und kommentiert.

Auch der Voitsberger FPÖ-Bezirksparteiobmann Markus Leinfellner ist auf die Geschichte aufgesprungenDie beiden zuständigen Klassenlehrerinnen haben sich laut vorliegenden Informationen richtig verhalten, die Problematik begründet sich offenbar in der Haltung der Schuldirektion, schreibt Leinfellner in einer Aussendung. Der Schüler wollte unbedingt den Sachunterrichtstest absolvieren, was zu dieser Situation führte, dass er die Prüfung aufgrund der Regelungen im Freien bei Minusgraden und bei geöffnetem Fenster zum Klassenzimmer schreiben musste.

Nach diesem Vorfall wurde er von den Eltern von der Schule genommen und auch bereits ein Anwalt kontaktiert. Für Leinfellner ist der Vorfall "der Ausfluss einer offenbar völlig fehlgeleiteten Schulleitung sowie der politisch vorgegebenen Maßnahmen seitens der Bundes- und Landesregierung": "Es kann nicht sein, dass ein Schüler trotz vorhandenen ärztlichen Attests wie ein Aussätziger behandelt wird."

Kein Kommentar der Schulleitung

Bei einem Lokalaugenschein vor der Schule wollte Direktorin Margret Riedl der Kleinen Zeitung keinen Kommentar dazu abgeben. Die Bildungsdirektion hat sich ebenfalls bereits eingeschalten. "Der Fall wird gerade geprüft. Da es eindeutiges Bildmaterial gibt, muss nun geklärt werden, wie und in welchem Kontext das Foto entstanden ist", informiert Julian Kampitsch, Pressesprecher der Bildungsdirektion. "In dem Posting wird über ein nicht akzeptiertes Maskenbefreiungsattest gesprochen, diese Information konnte noch nicht verifiziert werden." Im Allgemeinen würden solche Atteste immer wieder zu Schwierigkeiten führen, da oft schwer geklärt werden kann, ob diese tatsächlich medizinisch berechtigt seien, so Kampitsch. "In diesem Fall wissen wir aber noch gar nichts über die Hintergründe."

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19. April 2024