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VfGH: Entscheidungen zu Sterbehilfe und Kopftuchverbot verschoben

Von nachrichten.at/apa, 12. Oktober 2020, 11:34 Uhr
ÖFFENTLICHE VERHANDLUNG DES VERFASSUNGSGERICHTSHOFES (VFGH) ZUM VERBOT DER STERBEHILFE: AKTION FÜR SELBSTBESTIMMTES STERBEN
Transparente der "Österreichischen Gesellschaft für ein humanes Lebensende" (ÖGHL) vor Beginn einer öffentlichen Verhandlung des Verfassungsgerichtshofes (VFGH) zum Verbot der Sterbehilfe, Bild: Apa

WIEN. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) vertagt die mit Spannung erwartete Entscheidung, ob das Verbot der Sterbehilfe in Österreich weiterbestehen soll.

Die Beratungen darüber werden in der nächsten, voraussichtlich am 23. November beginnenden Session des Höchstgerichts fortgesetzt, teilte der VfGH am Montag mit. Auch über das Kopftuchverbot in Volksschulen wurde noch nicht entschieden.

Zur Sterbehilfe haben die Beratungen bereits im Juni begonnen, im September hat der VfGH eine mehrstündige öffentliche Verhandlung dazu abgehalten. Befragt wurden sowohl Befürworter als auch Gegner einer Liberalisierung. Vier Antragsteller, darunter zwei Schwerkranke und ein Arzt, wollen die Strafbarkeit der "Tötung auf Verlangen" und der "Mitwirkung am Selbstmord" kippen. Verteidigt wurde das Verbot von Vertretern der Regierung, aber auch einem Palliativmediziner.

Gegen das Verhüllungsverbot in Volksschulen haben sich zwei Kinder und deren Eltern gewandt, die im Sinne der sunnitischen bzw. schiitischen Rechtsschule des Islam erzogen werden. Sie sehen die Vorschrift auf den Hidschab gerichtet, es handle sich um einen unverhältnismäßigen Eingriff auf Religionsfreiheit und religiöse Kindererziehung. Außerdem sei der Gleichheitsgrundsatz verletzt, weil die jüdische Kippa oder die Patka der Sikhs nicht erfasst sei.

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4  Kommentare
4  Kommentare
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soling (7.432 Kommentare)
am 12.10.2020 17:15

Dieser VfGH ist schon ein sehr träger "Verein". Etwas mehr Pfeffer im A.... würden den Herren dort gut anstehen.

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zlachers (7.939 Kommentare)
am 12.10.2020 18:36

Was geht Sie der Allerwerteste dieser Richter an?

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zlachers (7.939 Kommentare)
am 12.10.2020 18:51

Was geht Sie der Allerwerteste dieser Richter an?

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( Kommentare)
am 12.10.2020 13:07

Kopftuch Verbot in Volksschulen waere in Ordnung. Die Frauen muessen das Kopftuch tragen, weil es die Familie so will. Aber nur bei den radikalen. Es gibt viele Moslem-Frauen, welche es nicht tragen müssen und es auch nicht tun. Daher ist es keine Pflicht. Steht auch kein Wort davon im koran. (ältere bücher). In der tuerke I dürfte man lange keine Kopftücher in den öffentlichen Einrichtungen tragen. Daher brauchen sie es bei uns auch nicht zu machen. Privat ist ihre Sache. Da können die Frauen auch mit dem Kopftuch schlafen. Wir müssen uns deren Meinungen nicht aufdrängen lassen.

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