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VfGH berät über Apothekenpflicht und Kuhkostüme

Von nachrichten.at/apa, 23. Februar 2021, 10:31 Uhr

WIEN. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) berät in seiner heute, Dienstag, gestarteten März-Session etwa 350 Fälle.

Einen großen Teil davon machen Corona-Themen aus, doch auch anderes kommt nicht zu kurz. Das Spektrum reicht vom Medikamentenverkaufsverbot in Drogeriemärkten bis zur - gerade in Corona-Zeiten - kurios anmutenden Frage, ob das Tragen eines Kuhkostüms einen Verstoß gegen das Anti-Gesichtsverhüllungssgesetz darstellt. Um den sogenannten Apothekenvorbehalt geht es - nicht zum ersten Mal - aufgrund eines Individualantrags der Drogeriemarktkette dm. Das Unternehmen wendet sich gegen Vorschriften, wonach auch nicht rezeptpflichtige Arzneimittel nur von Apotheken bezogen sowie im Kleinverkauf oder durch Fernabsatz abgegeben werden dürfen. Bei dm sieht man hier einen Verstoß gegen das Recht auf Freiheit der Erwerbsausübung.

In der Verhüllungscausa geht es um einen Beschwerdeführer, der 2018 in ein Kuhkostüm samt Kuhmaske schlüpfte, um bei einer Veranstaltung zum Thema "Milch" Flugblätter zu verteilen. Er wollte damit auf sein Anliegen, den Tierschutz, hinweisen. Er erhielt eine Geldstrafe wegen Verstoßes gegen das Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz und sieht sich dadurch im Recht auf Meinungsäußerungsfreiheit verletzt.

Auch zwei Politiker-Themen stehen an. Einerseits geht es um die beiden ehemaligen Salzburger SPÖ-Politiker Heinz Schaden und Othmar Raus, die 2017 wegen Untreue verurteilt wurden und dadurch einen Großteil ihrer Politikerpensionen verloren. In den dagegen erhobenen Beschwerden wird u.a. geltend gemacht, dass die Bestimmungen des Salzburger Bezügegesetzes 1992 in mehrfacher Hinsicht verfassungswidrig seien. So sei es sachlich nicht gerechtfertigt, dass ein pensionierter Politiker im Fall einer strafgerichtlichen Verurteilung wesentliche härtere pensionsrechtliche Nachteile erleide als ein aktiver Politiker oder ein aktiver Beamter.

Um das Recht auf Auskunft über die Bezugsfortzahlung an ehemalige Nationalratsabgeordnete geht es in der Beschwerde eines Journalisten. Vom Nationalratspräsidenten war ein einsprechender Antrag mit Hinweis auf den Datenschutz abgewiesen worden. Der Beschwerdeführer sah dadurch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung verletzt. Die erfolgte Auskunftsverweigerung sei nämlich "in einer demokratischen Gesellschaft nicht erforderlich" und damit unverhältnismäßig.

Auch ein Thema aus dem Ibiza-Untersuchungsausschuss steht an. Es geht um die Frage, ob das Finanzministerium die E-Mails der Leitern des Beteiligungsmanagements im Bund vorlegen muss. Die Abgeordneten von SPÖ, FPÖ und NEOS begründen ihren Antrag damit, dass der Bundesminister seiner verfassungsrechtlichen Verpflichtung, dem U-Ausschuss im Umfang des Untersuchungsgegenstandes alle Akten und Unterlagen vorzulegen, bisher nicht bzw. nicht vollständig entsprochen habe.

Nicht zuletzt stehen auch Asylfragen zur Entscheidung an. Es geht einerseits um den Ausschluss von der Ausübung eines Lehrberufs, andererseits aber auch um die Frage, ob auch Unionsbürger ein Recht auf Asyl haben. Den Anlassfall liefert ein Staatsangehöriger der Republik Litauen, der sich als Jude und Menschenrechtsaktivist in seinem Heimatstaat der Verfolgung durch Rechtsextremisten ausgesetzt sah und kein Asyl in Österreich bekam.

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3  Kommentare
3  Kommentare
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( Kommentare)
am 23.02.2021 12:39

Was soll an einen kuhkostuem tragisch sein. Das verhuellungsverbot, würde hauptsächlich wegen der Moslem Frauen eingeführt. Wenn die sich komplett verhuehlen, kann und darf die Polizei keine identitaet feststellen. Ausserdem steht es in keinem koran geschrieben, daß sie verhüllt herumgehen muessen. Diese Tatsache ist auf dem Mist der radikalen Moslem gewachsen, die es ihren Frauen befehlen, verhüllt in der öffentlichkeit zu gehen.

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( Kommentare)
am 23.02.2021 11:17

Warum soll ein Beamter den selben geldbezug kommen, wenn er im Ruhestand ist, als ein aktiver. Andere Steuerzahler bekommen auch nur die Pension, die durch ihre aktiven loehne einbezahlt wurden.
Wenn dieser Jude kein aufenthaltsrecht in oestereich bekam, dann sicher aus einen triftigen Grund. Er koennte ja auch nach Israel auswandern.

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danube (9.663 Kommentare)
am 23.02.2021 10:49

Der Vfgh müsste mit dieser Regierung voller Verfassungsbrecher jede Woche tagen mit mehr Personal. Nach jeder PK!

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