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Verwirrung um Quarantäne-Bestimmungen für Landwirte

Von nachrichten.at/apa   28.September 2020

Verwirrung hat am Montag in Kärnten rund um die Quarantäne-Bestimmungen für Landwirte geherrscht. Nach Medienberichten, wonach Bauern in Quarantäne nicht in ihren Ställen arbeiten dürften, folgte zu Mittag eine Stellungnahme der Landwirtschaftskammer: Demnach habe es sich um ein "Missverständnis" gehandelt. Stallarbeit sei auch für Personen möglich, die sich in Absonderung befinden.

"Versorgung der Tiere ist sichergestellt"

Quelle der Verwirrung war die Meldung, dass ein Stallgebäude nur dann von Landwirten in Quarantäne betreten werden darf, wenn es an das Wohnhaus anschließt. Mit diesem Satz wurde der Bezirkshauptmann von Hermagor, Heinz Pansi, in der "Kleinen Zeitung" zitiert. Bei der Landwirtschaftskammer Kärnten liefen daraufhin die Telefone heiß: "Die tägliche Versorgung der Tiere durch die Betriebsführerfamilie ist sichergestellt", erklärte die Kammer in einer Aussendung.

"Arbeitsquarantäne" für systemrelevante Landwirtschaft

Bereits im Frühjahr habe es diesbezüglich Gespräche zwischen Landwirtschafts- und Gesundheitsministerium gegeben – mit dem Ergebnis, dass für die "systemrelevante Landwirtschaft" eine sogenannte "Arbeitsquarantäne" gilt. Und die sehe vor, dass die Bewirtschaftung der Betriebe unter Einhaltung der Covid-19-Sicherheitsmaßnahmen "auch im Fall einer Quarantäne" möglich sei. Grundvoraussetzung dafür sei aber, dass es zu keinem Kontakt mit betriebsfremden Personen kommen darf.

Landwirte in Quarantäne im ORF-Interview:

Rechtslage für Köstinger "klar und eindeutig"

Agrarministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) hat am Montag die Rechtslage zu Bauern in Absonderung als "klar und eindeutig" bezeichnet. Schriftlich ließ sie mitteilen: "Selbstverständlich dürfen Bäuerinnen und Bauern, die in Quarantäne sind, weiterhin ihr Vieh versorgen und ihre Felder bestellen." Das nenne man Arbeitsquarantäne und sei seit dem Frühjahr klargestellt. Lokale Behörden sollten keine "überbordenden Regelungen" verordnen, die bundesgesetzlich nicht gedeckt seien.

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26. April 2024