Verurteilter IS-Propagandist erneut vor Gericht
WIEN. Am Dienstag ist am Landesgericht ein 21-Jähriger, der Ende Juni 2021 wegen terroristischer Vereinigung zu 21 Monaten bedingter Haft verurteilt wurde, neuerlich wegen dieser Terror-Bestimmung sowie Beteiligung an einer kriminellen Organisation verurteilt worden.
Diesmal setzte es zweieinhalb Jahre unbedingt. Die letztjährige zur Bewährung ausgesetzte Strafe wurde nicht widerrufen, die Probezeit auf fünf Jahre verlängert. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der erst vor wenigen Jahren zum Islam konvertierte junge Mann war im Vorjahr verurteilt worden, nachdem er auf seinem Instagram-Profil Propaganda für die radikalislamistische Terror-Miliz "Islamischer Staat" (IS) betrieben hatte. Unter anderem postete er Hinrichtungsvideos und Aufrufe zum bewaffneten Kampf. Nun brachten ihn sechs schwerbewaffnete Justizwachebeamte in den Gerichtssaal, wo er sich zu den neuen Vorwürfen nicht geständig zeigte. Es sei ihm diesmal nicht darum gegangen, den IS zu unterstützen. Er habe lediglich "Wissen um den Islam" verbreiten wollen und "rein islamische Themen behandelt".
Schwierigkeiten mit Gesinnungstätern
Der Fall belegt, welche justiziellen Schwierigkeiten sich im Umgang mit Gesinnungstätern ergeben können. Zusätzlich zur Bewährungsstrafe hatte das Gericht im Vorjahr Bewährungshilfe angeordnet und dem 21-Jährigen die Weisung erteilt, an einem Deradikalisierungsprogramm teilzunehmen. Seine Termine mit dem Bewährungshelfer sagte der junge Mann aber oft kurzfristig ab. Erschien er, irritierte er jenen mit einer "überaus konservativen Weltanschauung", wie der Bewährungshelfer in einem Bericht festhielt, und Aussagen, wonach die demokratische Grundordnung nicht zielführend und daher abzulehnen sei.
Deradikalisieren ließ sich der 21-Jährige offenbar auch nur bedingt. Die NGO, die das bewerkstelligen hätte sollen, informierte das Gericht, der Klient versuche das Programm zu unterlaufen bzw. zu boykottieren. Er weigere sich, seine Handynummer bekannt zu geben und sei "immer weniger bereit zu kooperieren".
Nach der ersten Verurteilung IS-Material besorgt
Unmittelbare Folgen hatte das für den 21-Jährigen vorerst nicht. Im Dezember 2021 wurde er seitens des Gerichts förmlich ermahnt, die Weisungen einzuhalten. Zu diesem Zeitpunkt hatte er allerdings schon seit drei Monaten ein neues Instagram-Profil an den Start gebracht, wo er sich in insgesamt 50 Beiträgen unter anderem mit der "Vorzüglichkeit des Jihad" auseinandersetzte. Ein Video, das die Zerstörung einer IS-Hochburg zeigte, kommentierte er mit der Bemerkung "Mit unseren Taten werden wie die Wunden heilen". Als die Strafverfolgungsbehörden von diesen neuerlichen Umtrieben Kenntnis erlangten, wurde der 21-Jährige festgenommen und eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Dabei fanden sich Datenträger mit umfangreichem IS-Propagandamaterial, das er sich - wie die Staatsanwältin nun betonte - nach der vorangegangen Verurteilung besorgt hatte.
Vor einem Schöffensenat hielt der Angeklagte, der sich seit Februar in U-Haft befindet, fest, er habe sich zuletzt nicht mehr mit dem IS befasst: "Ich habe gedacht, wenn es keinen Bezug zum IS hat, ist es nicht verboten." Im übrigen gebe es auch einen "Jihad des Herzens" oder einen "Jihad der Worte", der bewaffnete Jihad sei "ein Verteidigungskrieg".
Mit Samthandschuhen? Der hat zweieinhalb Jahre ausgefasst und zwar unbedingt?
Nazis kriegen ein paar Monate bedingt und ein DU-BÖSER-DU vom Richter.
Warum hofiert man solche Extremisten? Denen gehört von Anfang an die Maximalstrafe aufgebrummt, denn wenn die austicken dann lassen meistens unbeteiligte Personen ihr Leben. Und was diese NGOs anbelangt - mehr als eine Lachnummer!
Diese NGO’s sind zum Teil selbst von solchen Dep…..unterwandert….