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Van der Bellen nach Sperrstunde in Gastgarten: Wirt-Anwalt sieht nichts Strafbares

Von nachrichten.at/apa, 01. Juni 2020, 16:15 Uhr
Die Gastronomen freuen sich über die Corona-Lockerungen. Besseres Wetter für einen Gastgartenbesuch wäre auch willkommen. Bild: (APA)

WIEN. In der Diskussion um den Verstoß des Bundespräsidenten gegen die "Corona-Sperrstunde" hat sich am Montag der Anwalt des betroffenen Restaurantbetreibers zu Wort gemeldet.

Er meint, dass ein Verfahren gegen den Wirt einzustellen wäre, sollte ein solches überhaupt eingeleitet worden sein. Und zwar schon allein deshalb, weil die Regierung angekündigt hat, die Sperrstunde auf 1.00 Uhr auszuweiten.

Der Anwalt Adrian Hollaender geht wie zuvor auch andere Juristen davon aus, dass dem Wirt für sein Verhalten am vergangenen Wochenende schon nach heutiger Rechtslage keine Strafe drohen könne. Denn verboten sei schon jetzt nur das Betreten-Lassen nach 23.00 Uhr, nicht aber das Verweilen-Lassen im Lokal. Außerdem liege ohnehin kein Fehlverhalten des Lokalbetreibers vor, denn der dürfe keine Zwangsgewalt ausüben, um Gäste zu einem bestimmten Verhalten zu veranlassen.

Darüber hinaus verweist der Wiener Anwalt auf den Umstand, dass die Regierung bereits angekündigt habe, die "Corona-Sperrstunde" ab Mitte Juni von 23.00 auf 1.00 Uhr auszuweiten. Dies müsse die Behörde berücksichtigen ("Günstigkeitsprinzip"): "Zum Zeitpunkt der Erlassung eines allfälligen Bescheides wäre der inkriminierte Sachverhalt daher ohnehin jedenfalls erlaubt", betont der Anwalt - denn Bundespräsident Alexander Van der Bellen wurde gegen 0.20 Uhr mit seiner Gattin im Gastgarten erwischt. Die OÖN haben berichtet.

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4  Kommentare
4  Kommentare
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pepi1 (813 Kommentare)
am 02.06.2020 18:25

Günstigkeitsprinzip , noch blöder geht's ja wirklich nicht, weil es beim Erlassen des Bescheides nicht mehr verboten war........... Wenn ich also in einer 100er Beschränkung 200 fahre und erwischt werde, darf ich nicht bestraft werden, wenn diese Beschränkung nach der Übertretung aufgehoben wird... der nächste Fasching kommt bestimmt, toller Anwalt, der ist sein Geld wert.

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lastwagen (2.018 Kommentare)
am 01.06.2020 21:45

Wahrscheinlich ist an der ganzen Misere wieder eine verwirrende Verordnung/verwirrender Erlass von Rudi ratlos schuld, wie beim Ostererlass. Denke wir brauchen die täglichen Belehrungen von Anschober nicht mehr, wir sind mündig genug. Dank BK Kurz konnten durch sein konsequentes Handeln italienische Verhältnisse vermieden werden.

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am 01.06.2020 16:54

Den wirt trifft weniger Schuld. Der traute sich aus hoeflichkeit nicht unseren vdb aus dem Lokal zu weisen. Vielleicht hätte er auch Angst vor Schikanen. Vdb haette wissen muessen, wann sperrstunde ist. War es Absicht, daß er nicht frueher gegangen ist, oder leidet er schon an Demenz.

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am 01.06.2020 16:53

Das war anscheinend wieder einmal eine Husch-Pfusch - Verordnung, die für Anwälte Hornorare sichert.

Dazu fällt mir ein alter Spruch ein: "Wenn man wüsste, wie Würste und Gesetze gemacht werden, käme einem das Grausen!"

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