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Umfrage: Sind Sie für eine Rückzahlung von Corona-Strafen?

Von nachrichten.at/apa, 25. März 2023, 09:18 Uhr
Bild: (APA/GEORG HOCHMUTH)

Die Mehrheit der Österreicher lehnt in einer aktuellen Umfrage eine Rückzahlung von Corona-Strafen ab. Und wie ist Ihre Meinung?

Im Arbeitsübereinkommen von ÖVP und FPÖ in Niederösterreich nimmt das Thema Corona eine wichtige Stellung ein. Der Punkt steht im 36-seitigen Papier an erster Stelle, auch bei den Verhandlungen war Covid im Fokus. Vorgesehen ist im Bundesland nun, dass verfassungswidrige Covid-Strafen zurückgezahlt werden. Eingerichtet wird für zwei Jahre ein 30 Millionen schwerer Fonds. Vereinbart wurde auch, dass das Land keine weiteren Werbemaßnahmen für die Corona-Impfung durchführt.

In einer neuen Unique Research-Umfrage für "profil" sind 50 Prozent gegen das Vorhaben der niederösterreichischen Landesregierung, Corona-Strafen zurückzuzahlen und 42 Prozent dafür. Vier von fünf FPÖ-Wählern sind für die Rückzahlung, die Sympathisanten der anderen Parteien lehnen eine entsprechende Maßnahme mehrheitlich ab.

Welcher Meinung sind Sie? Stimmen Sie ab!

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7  Kommentare
7  Kommentare
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Baby2020 (201 Kommentare)
am 26.03.2023 07:42

Komplett selbstverständlich, dass diese zurück gezahlt werden müssen. Diese wurden auch gesetzeswideig eingehoben. Das wäre das Mindeste für die ganzen Frechheiten, die in den letzten Jahren passiert sind.

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santabag (5.900 Kommentare)
am 26.03.2023 08:25

baby, wer sagt, dass alle Strafen gesetzeswidrig eingehoben wurden? Der Kickl etwa? Das ist dann mit Sicherheit eine Lüge!

Gesetze, die damals gegolten haben, hatten exekutiert zu werden. Und wer sich damals nicht daran hielt, war zu bestrafen gewesen.

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Streuselkuchen (657 Kommentare)
am 26.03.2023 09:58

So komplett selbstverständlich ist das überhaupt nicht. Die Strafen, die bis dato aufgehoben wurden, wurden aufgrund von Formalfehlern aufgehoben. Das heißt nix anderes, als dass die Erlässe bzw. Gesetze zu schlampig formuliert waren und die Vergehen, für die die Strafen verhängt wurden, so nicht explizit ausformuliert waren. Aber das heißt noch lange nicht, dass die Maßnahmen an sich als unsinnig eingestuft worden sind.

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Mindy (449 Kommentare)
am 25.03.2023 18:21

Auf jeden Fall zurückzahlen. Maßnahmen waren gesetzeswidrig. Damit hat man auch spekuliert. (Aussage Kurz)

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AktivPensionist (172 Kommentare)
am 25.03.2023 18:17

Im Nachhinein weiß man alles besser, daher keine Rückzahlung.

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kpader (11.506 Kommentare)
am 25.03.2023 17:46

Keine Rückzahlung!

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NeujahrsUNgluecksschweinchen (26.198 Kommentare)
am 25.03.2023 10:15

Das Geld wäre in Ausbau der Kindertagesbetreuung wesentlich besser und nachhaltiger investiert gewesen, als die Gräben der Corona-Abspalter noch weiter aufzureißen. Die fühlen sich im Fehlverhalten dann noch weiter bestärkt.

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