Trotz Corona ordiniert: Zahnarzt sitzt in U-Haft
SALZBURG. Salzburger Arzt soll trotz positivem Corona-Test Patienten behandelt haben.
Ein Zahnarzt, der im Bundesland Salzburg ordiniert, ist am Mittwoch von der Kriminalpolizei festgenommen worden. Im Auftrag der Staatsanwaltschaft, die dem Mediziner die "vorsätzliche Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten" vorwirft, wie das Delikt im Paragrafen 178 Strafgesetzbuch heißt. Der Strafrahmen beträgt bis zu drei Jahre Haft.
Der Grund: Der Arzt soll trotz eines positiven Antigen-Schnelltests, dessen Ergebnis auch durch einen anschließenden PCR-Test abgesichert war, noch einen Patienten behandelt und auch die Mitarbeiter der Ordination gefährdet haben, wie auch die "Salzburger Nachrichten" berichteten.
Der Mann wurde in die Justizanstalt Salzburg eingeliefert. Die Anklagebehörde beantragte die Verhängung der Untersuchungshaft, das Gericht gab diesem Antrag gestern statt. Für den Zahnarzt gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.
Die Begründung des Landesgerichts Salzburg: Der Beschuldigte sei "dringend tatverdächtig", die Tat habe "in ihrer gesamtgesellschaftlichen Wirkung schwere Folgen". Aufgrund "seiner Eigenschaft als Arzt hätte er über die medizinischen Hintergründe genau Bescheid wissen müssen", hieß es in einer Presseaussendung des Gerichts. Gelindere Mittel als die Verhängung der U-Haft seien aber "mit Blick auf die fehlende Unrechtseinsicht des Beschuldigten nicht geeignet gewesen, die Haftgründe aufzuheben."
Die Details: Der Mann, der das Tragen von Schutzmasken ablehnen soll, erfuhr am Dienstag dieser Woche, dass sein Antigen-Schnelltestergebnis positiv war. Zur Abklärung dieses Ergebnisses wurde auch ein PCR-Test durchgeführt. Dieses Resultat, das den Schnelltest bestätigte, lag einen Tag später vor. Bereits am Dienstag sei der Zahnarzt von der zuständigen Bezirkshauptmannschaft telefonisch darüber verständigt und mündlich aufgefordert worden, sich in Quarantäne zu begeben, sagte die Salzburger Staatsanwältin Elena Haslinger.
Doch weder die Testergebnisse noch die mündliche Quarantäne-Anordnung habe der Arzt beherzigt. Weder habe er am Dienstag die Patientenbehandlung abgebrochen, noch sei er am Mittwoch zuhause geblieben. Im Gegenteil: Wieder sei er in die Praxis gefahren und habe dadurch auch seinen Ordinationspartner einer Ansteckungsgefahr ausgesetzt.
Neun Ärzte im Visier der Justiz
Im Zusammenhang mit Covid-19 stünden österreichweit derzeit neun Ärzte im Visier der Staatsanwaltschaften, hieß gestern aus dem Justizministerium. Dabei gehe es nicht nur um Infektionsgefährdungen, sondern auch um den Verdacht, dass falsche Maskenatteste ausgestellt wurden. Die Zahl der Mediziner, gegen die ein Disziplinarverfahren läuft, wollte die Ärztekammer nicht bekannt geben.
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Wahrscheinlich war er wie so viele positiv getestet, ohne Symptome und daher auch nicht ansteckend
Dachte schon das ist wieder ein anderer Arzt, der sich nicht an die Quarantäne hält, aber das ist der selbe Artikel wie gestern, der auch schon kommentiert wurde, oder ich hab gerade ein Déjà-vu.
Wäre er ein terrorverdächtige Asylo würde er auf freien Fuß angezeigt.
Wünsche Ihnen einen erfreulichen Tag und dass Sie möglichst auf andere Gedanken kommen. Im Zweifel hilft Arzt und Apotheker (meiden Sie aber solche, die Symptome zeigen...).