Toter Bub in Tiroler Ache: Leons Vater muss in U-Haft bleiben
INNSBRUCK/SANKT JOHANN. Fall Leon: Ende August wurde der sechsjährige Bub in der Kitzbühler Ache tot aufgefunden. Anfang März wurde sein Vater verhaftet. Dieser erhob Beschwerde über die U-Haft, nun hat das Gericht entschieden.
Der Vater muss zwei weitere Monate in Untersuchungshaft bleiben. Der 38-Jährige hatte Beschwerde gegen die U-Haft erhoben, nachdem er Anfang März festgenommen worden war. Das Oberlandesgericht Innsbruck (OLG) sieht weiterhin Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr, hieß es am Montag in einer Aussendung.
Das OLG gehe weiterhin "von einem dringenden Tatverdacht des Verbrechens des Mordes" und des "Vergehens der Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung" aus. Nähere Informationen zur Entscheidung des OLG wurden nicht bekannt gegeben, u.a. um die weiteren Ermittlungen nicht zu gefährden, hieß es. Vom dritten U-Haftgrund der Fluchtgefahr ging das Gericht offenbar weiterhin nicht aus.
Vater bestreitet Tat: Das sagt der Anwalt
Der Mann bestritt die Tat bisher. Sein Anwalt betonte Montagnachmittag in einer Stellungnahme einmal mehr, dass sein Klient seinen Sohn nicht umgebracht habe und den Vorwurf "weiterhin vehement" zurückweise. Die nunmehrige Entscheidung des OLG, wonach der 38-Jährige in U-Haft bleiben müsse, stehe "jedoch im Widerspruch zur aktuellen Judikatur des Verfassungsgerichtshofes, nach der für die Annahme von Haftgründen jedenfalls konkrete Anhaltspunkte vorliegen müssen", argumentierte der Verteidiger.
Eltern boten 30.000 Euro für Hinweise
Der Mann gab an, dass er öfters mit dem geistig beeinträchtigten Kind um diese Zeit spazieren ging, um es zu beruhigen. Das Landeskriminalamt sprach damals noch von einem "ganz üblichen Verhalten". Später erinnerte sich der Vater daran, eine Stunde vor dem Überfall einen Unbekannten gesehen zu haben. Die Eltern suchten medienwirksam nach möglichen Zeugen. Für entscheidende Hinweise boten die beiden eine Belohnung in Höhe von 30.000 Euro.
Frizzante-Flasche im Kinderwagen
Ins Visier der Ermittler kam der Vater offenbar vor allem deshalb, weil er die Flasche, eine handelsübliche Frizzante-Flasche, mit der er angeblich niedergeschlagen wurde, selbst im Kinderwagen mitgeführt haben soll. Dies war offensichtlich bereits auf einem Videobild erkennbar gewesen. Außerdem habe er sein Handy in einen Abfallkübel geworfen. Auch seien die Verletzungen nicht mit der Tat in Einklang zu bringen gewesen. Zudem sei laut Medienberichten der Schrittzähler am Handy nicht zeitgerecht inaktiv gewesen und habe der Mann den angeblichen Räuber erst bei der zweiten Einvernahme genauer beschreiben können.