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Eltern ließen Tochter sterben: Fünf Jahre Haft

Von nachrichten.at/apa   12.Februar 2020

Sie sollen die chronische Bauchspeicheldrüsenentzündung ihrer 13-Jährigen Tochter nicht behandeln haben lassen. Die Krankheit hatte laut Obduktion den Tod des Mädchens ausgelöst.

Die beiden Hauptfragen nach Mord durch Unterlassung wurden von vier Laienrichtern bejaht und von ebenso vielen verneint. Bei Stimmengleichheit ist ex lege zugunsten der Angeklagten vorzugehen. Alle acht Geschworenen votierten bei den Eventualfragen nach gröblicher Vernachlässigung einer unmündigen Person mit Todesfolge für Ja.

Das Ableben des Kindes am 16. September 2019 hat laut Anklageschrift eine jahrelange Vorgeschichte. Die Beschuldigten - zwei deutsche Staatsbürger - gehören der Glaubensgemeinschaft "Gemeinde Gottes" an. Der 39-Jährige wurde in Usbekistan geboren, seine Partnerin in Kasachstan. Gelebt hat die Familie im Bezirk Krems. Bis auf das letztlich verstorbene Mädchen ließen sie keines ihrer sieben Kinder jemals von einem Arzt untersuchen, zudem besuchte der Nachwuchs weder Kindergarten noch Schule. "Es sind alle abgeschottet im Heimunterricht unterrichtet worden", betonte die Staatsanwältin im Eröffnungsvortrag.

Video: 

Mutter: Aus jetziger Sicht "würde ich einen Arzt anrufen"

Die 35 Jahre alte Beschuldigte hat bei ihrer Befragung am Mittwochnachmittag auf die letzten Stunden im Leben ihrer verstorbenen Tochter zurückgeblickt. Aus jetziger Sicht "würde ich einen Arzt anrufen", betonte die deutsche Staatsbürgerin.

In den Stunden vor dem Tod sei die 13-Jährige kaum mehr zum Sprechen fähig gewesen. Wie ihr Ehemann hob auch die 35-Jährige hervor, dass die Tochter ganz klar gegen eine ärztliche Behandlung war. "Ich sehe es jetzt ein, dass es falsch war, ihr die Entscheidung zu übergeben. Aber wir haben ihre Meinung respektiert."

Anstatt einen Notruf abzusetzen, habe sie mit ihrer Tochter gesprochen, sie gestreichelt und intensiv gebetet. "Ich habe erwartet, dass Gott sie gesund macht. Er hat uns immer geholfen - es gab keine Ursache, wieso er nicht helfen sollte." Nun, nach dem Tod der Tochter, sei sie zum Teil enttäuscht von Gott: "Keine Mama möchte doch, dass ihr Kind stirbt", sagte die Deutsche unter Tränen.

Medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen, wäre aus religiösen Gründen durchaus in Ordnung gewesen, befand die 35-Jährige. Auch sie selbst sei öfters in Krankenhäusern gewesen und habe ihre Kinder "fast alle im Spital entbunden". Konfrontiert mit dem schlechten Gesundheitszustand ihrer Tochter habe sie über das Krankenhaus aber nicht nachgedacht, sondern sich auf das Beten fokussiert.

Die Ärztin, die die anderen Kinder des Ehepaares nach dem Tod der 13-Jährigen untersucht hatte, erzählte im Zeugenstand von einem Gespräch mit den Beschuldigten. Beiden Deutschen sei mehrere Stunden vor dem Ableben des Mädchens klar gewesen, dass es sterben würde, blickte die Medizinerin zurück.

Wolfgang Denk, der gerichtsmedizinische Sachverständige, ortete einen "dramatischen Verfall" der 13-Jährigen in ihren letzten Lebenstagen. Bei einer Größe von 1,60 Metern habe das Kind nur noch 30 Kilogramm gewogen, "jegliche Fettschicht" habe gefehlt. Gestorben ist das Mädchen dem Gutachter zufolge an einer auf eine chronische Bauchspeicheldrüsenentzündung aufbauenden Zuckerstoffwechselentgleisung.

Video: Mordprozess gegen Eltern

Am Nachmittag haben sich die Geschworenen zur Beratung zurückgezogen. Davor war die Expertise eines Kinderarztes, der als Gutachter fungierte, im Mittelpunkt gestanden. Der Mediziner hielt fest, dass die 13-Jährige - auch als sie sich bereits im diabetischen Koma befand - mit einer Infusionstherapie und mit Insulin gerettet werden hätte können. Beide Maßnahmen seien "nichts Dramatisches". Völlig geheilt werden können hätte die chronische Bauchspeicheldrüsenentzündung nicht, "aber sie ist sehr gut behandelbar. Kinder können damit gut überleben", befand der Arzt.

"Niemand wirft den Angeklagten vor, dass sie böse Menschen oder schlechte Eltern sind", betonte die Staatsanwältin in ihrem Schlussvortrag. Der Vorwurf sei vielmehr, dass die Angeklagten nichts gegen die chronische Bauchspeicheldrüsenentzündung getan haben. Ein 13-jähriges Mädchen sei deshalb einen "vollkommen unnötigen Tod gestorben", der etwa durch eine Insulinspritze oder einen Anruf verhindert werden hätte können.

Verteidiger Rudolf Mayer hielt fest, dass die Beschuldigten beim Ableben der 13-Jährigen nicht nur am Bett gesessen, sondern "im festen Vertrauen darauf, dass Gott eingreifen wird" gefastet und gebetet hätten. "Es ist nicht absurd, an Wunder und Wunderheilungen zu glauben", sagte der Jurist - sonst wäre unter anderem auch die katholische Kirche absurd. "Das sind keine Mörder", betonte der Anwalt abschließend und forderte eine Verurteilung wegen Vernachlässigens einer unmündigen Person mit Todesfolge. Die Strafdrohung beträgt in diesem Fall bis zu zehn Jahre.

Die Leidensgeschichte des Mädchens

Bereits im Juni 2017 war der Gesundheitszustand des Mädchens kritisch. Nach Intervention der Bezirkshauptmannschaft Krems wurde die damals Zehnjährige in das SMZ-Ost in Wien gebracht. Dort wurde die chronische Entzündung der Bauchspeicheldrüse - auch Pankreatitis genannt - und ein lebensbedrohlicher Zustand diagnostiziert. Trotz eindringlicher Warnungen der Ärzte unterschrieb der Vater acht Tage später einen Revers, woraufhin das Mädchen in häusliche Pflege übergeben wurde.

Nach dem Sommer 2017 ließen die Eltern das Kind nicht mehr medizinisch behandeln. Die Pankreatitis verschlechterte sich in dieser Zeit laut Staatsanwaltschaft stetig: Lebenswichtige Inselzellen zersetzten sich, dies löste eine Zuckerkrankheit aus.

Im September 2019 spitzte sich die gesundheitliche Lage der nunmehr 13-Jährigen zu. Am 16. September erwachte die 13-Jährige nicht mehr aus einem diabetischen Koma. Die Eltern sollen das Sterben ihrer Tochter vom Krankenbett aus beobachtet haben. 

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28. März 2024