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Tote 13-Jährige in NÖ - Fünf Jahre Haft für Eltern

Von nachrichten.at/apa, 24. November 2020, 10:27 Uhr
Die Eltern waren bereits am 12. Februar vor Gericht. Bild: (APA/HERBERT PFARRHOFER)

KREMS. Wegen gröblicher Vernachlässigung einer unmündigen Person mit Todesfolge sind ein 40-Jähriger und seine Ehefrau (36) am Dienstag am Landesgericht Krems zu je fünf Jahren Haft verurteilt worden. Sie sollen die chronische Bauchspeicheldrüsenentzündung ihrer 13-Jährigen Tochter nicht behandeln haben lassen.

Die Krankheit hatte laut Obduktion den Tod des Mädchens ausgelöst. Die beiden Strafaussprüche sind nicht rechtskräftig.

Die Beschuldigten standen am Dienstag bereits zum zweiten Mal in der Causa vor Gericht. Die Strafaussprüche vom 12. Februar - ebenfalls je fünf Jahre Haft - waren vom Obersten Gerichtshof (OGH) aufgehoben worden, was einen zweiten Rechtsgang notwendig machte. Als Grund galt unter anderem, dass das im damaligen Urteil angeführte Delikt zu weit gefasst worden war. Der Wahrspruch der Geschworenen war vom Höchstgericht allerdings bestätigt worden, womit der ursprüngliche Anklagevorwurf des Mordes durch Unterlassung vom Tisch war.

Das Ableben der 13-Jährigen aus dem Bezirk Krems am 17. September 2019 sorgte nach dem verzögerten Bekanntwerden für mediales Aufsehen. Grund dafür war, dass die Eltern eine Behandlung des Mädchens über längere Zeit hinweg aus religiösen Gründen unterlassen hatten. Als Mitglieder der evangelikalen Religionsgemeinschaft "Gemeinde Gottes" vertraute das Duo auf Gott anstatt auf die Ärzte und zog Fasten und fortwährende Gebete für eine Heilung einer medizinischen Behandlung vor.

Im Rahmen der Verhandlung vom Dienstag kamen die beiden Beschuldigten nicht zu Wort. Während die Staatsanwältin aufgrund der "besonders grausamen Weise" der Tatbegehung eine höhere Strafe als die im Februar verhängten fünf Jahre forderte, plädierte Verteidiger Rudolf Mayer für eine rationale Herangehensweise.

Das Schwurgericht war sich bereits nach wenigen Minuten einig und entschied sich einmal mehr für fünfjährige Haftstrafen. Mildernd wurde nach Angaben der vorsitzenden Richterin der ordentliche Lebenswandel und das reumütige Geständnis der Beschuldigten vom Februar gewertet. Als erschwerend galten die Tatbegehung gegen einen nahen Angehörigen und der lange Tatzeitraum. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, Verteidiger Mayer erbat sich Bedenkzeit.

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5  Kommentare
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Orlando2312 (22.320 Kommentare)
am 24.11.2020 21:44

Eine "rationale Herangehensweise" bei religiösem Wahn? Der Herr Verteidiger hat an gscheiten Huscher.

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snoozeberry (5.016 Kommentare)
am 24.11.2020 20:54

Dem Mayer ist auch schon alles wurscht.

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Joob (1.367 Kommentare)
am 24.11.2020 18:37

Da kann man sehen wohin bedingungsloser Glauben führen kann.

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supercat (5.327 Kommentare)
am 24.11.2020 19:35

zu Mördern des eigenen Kindes!!

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jamei (25.499 Kommentare)
am 24.11.2020 18:24

Zum Fischen benötigt man eine Art "Führerschein" auch für andere Tätigkeiten.....

Bei Kinder gilt anscheinend immer NARRENFREIHEIT für die Erziehungsberechtigten!

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