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Tödliche Vergewaltigung: Angeklagte lebenslänglich verurteilt

Von nachrichten.at/apa, 23. März 2023, 14:41 Uhr
Prozess Gericht
Symbolfoto Bild: colourbox.de

WIEN. In Wien wurden am Donnerstag zwei Männer, die in der Nacht auf den 19. Juni 2022 eine 20-Jährige zu Tode vergewaltigt haben, jeweils zu lebenslanger Haft verurteilt.

Bei beiden Männern wurde außerdem aufgrund der ihnen inne wohnenden Gefährlichkeit die Unterbringung in einer forensisch-therapeutischen Einrichtung angeordnet - "zwingend", wie der vorsitzende Richter erklärte. Das Gericht entsprach damit einer Empfehlung des psychiatrischen Sachverständigen Peter Hofmann. Die Mutter sowie die Großmutter der Getöteten bekamen ein Trauerschmerzengeld von 50.000 bzw. 30.000 Euro sowie die Begräbniskosten zugesprochen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig. Der 26-Jährige, der nach der Urteilsverkündung in Tränen ausbrach und vor sich hinschluchzte, meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Der 31-Jährige, der nach außen hin gefasst blieb, erbat Bedenkzeit.

"Unbeschreibliche, bestialische Tat" 

Der Ältere der beiden hatte sich beim Prozessauftakt am vergangenen Montag umfassend geständig gezeigt, der Jüngere demgegenüber jegliche Tatbeteiligung in Abrede gestellt. Ungeachtet der unterschiedlichen Verantwortung sei bei beiden nichts Anderes als die Höchststrafe in Frage gekommen, stellte der Vorsitzende fest. Es handle sich um eine "unbeschreibliche, bestialische Tat", verwies der Richter auf die vorangegangenen Ausführungen der Sachverständigen für Gerichtsmedizin, Gynäkologie sowie Psychiatrie.

Entsetzen und Fassungslosigkeit auf der Geschworenenbank

Die Gutachter hatten die in diesem Fall zu Laienrichterinnen und -richtern bestellten Frauen und Männer auf der Geschworenenbank an die Grenze dessen und teilweise darüber hinaus geführt, was diese fassen konnten, wie deren Reaktionen zeigten. Unbehagen, teilweise Entsetzen und Fassungslosigkeit ließ sich aus ihren Gesichtern und ihrer Gestik ableiten. Gerichtspsychiater Peter Hofmann, der auch Facharzt für Neurologie ist, sprach wörtlich von "Folter". Der jungen Frau seien "unendliche Schmerzen" zugefügt worden, die sie "im Wissen um ihren Todeskampf" bis zum Eintritt der Bewusstlosigkeit erlitten habe. "Das ist ein katastrophaler Fall", meinte der Gerichtsmediziner Nikolaus Klupp, der den Geschworenen die bei der Obduktion der Leiche festgestellten Verletzungen sowie die Todesursache darzulegen hatte. Er bat die Laienrichterinnen und -richter darum, sich "unter Supervision des vorsitzenden Richters" die im Akt befindlichen Fotos der getöteten Frau anzusehen, "um nachzuempfinden können, was hier tatsächlich vorgefallen ist. Ein Bild sagt mehr als tausend Worte."

Wie Klupp im Weiteren erklärte, wurden der 20-Jährigen vor allem im Genitalbereich ausgeprägte Verletzungen infolge stumpfer Gewalteinwirkung zugefügt, was zu einem massiven Blutverlust führte und in weiterer Folge eine Luftembolie bewirkte, weil durch die Eröffnung venöser Blutgefäße Luft angesaugt wurde. "Ich habe noch nie in meinem Leben eine so ausgeprägte Luftembolie gesehen", sagte der erfahrene Gerichtsmediziner, der bei der Obduktion auch einen Nasenbeinbruch und eine erhebliche Verletzung am rechten Oberschenkel festgestellt hatte.

Zur Frage des Todeseintritts meinte der Fachmann, nach maximal zehn Minuten sei bei der jungen Frau Bewusstlosigkeit und schließlich Herz-Kreislauf-Versagen eingetreten. Selbst bei rascher ärztlicher Hilfe sei davon auszugehen, dass die Frau aufgrund des Verletzungsbildes nicht mehr zu retten gewesen wäre, meinte Klupp.

Gynäkologin konnte sich Ausmaß der Verletzungen "nicht vorstellen" 

Im Anschluss präzisierte die Gynäkologin Sigrid Schmidl-Amann die Verletzungen im Intimbereich, wobei sie sich mehrfach bei den Geschworenen für ihre detaillierten Angaben entschuldigte: "Es tut mir leid, dass ich das so sagen muss, aber das ist meine Aufgabe als Sachverständige. Es ist schwer in Worte zu fassen." Sie sei sich "gar nicht sicher, ob ich es schaffe, es so zusammenzufassen, dass es dem Bild der Verletzungen entspricht". Deren ganzes Ausmaß habe sie sich "nicht vorstellen können", sagte Schmidl-Amann.

Der psychiatrische Sachverständige Peter Hofmann bescheinigte beiden Angeklagten jeweils eine kombinierte Persönlichkeitsstörung und sprach sich im Fall von Schuldsprüchen für die Unterbringung der Männer in einer forensisch-therapeutischen Einrichtung aus. Wie Hofmann deutlich machte, dürfte der 31-Jährige die treibende Kraft für die Tathandlungen gewesen sein. Der 26-Jährige hatte den mehrfach vorbestraften Obdachlosen in seiner 36 Quadratmeter großen Wohnung aufgenommen und habe sich dem älteren, stärkeren und durchtrainierten Mann gegenüber in eine "dependent-abhängige Gefolgschaft" begeben, erläuterte Hofmann.

Mit der 20-Jährigen war der 26-Jährige - infolge einer neurologischen Erkrankung gehbehindert und laut Hofmann intellektuell etwas minderbegabt - befreundet, was gelegentlichen Sex inkludierte. Zu dem Martyrium kam es, nachdem die junge Frau den 26-Jährigen am Abend des 18. Juni von einer Firmenfeier abgeholt und nach Hause begleitet hatte, wo sie mit den beiden Männern zunächst Musik hörte und Alkohol konsumierte. Dann soll sich der 31-Jährige an der Frau vergangen haben, was zu einem Streit zwischen den Männern führte, wobei sich die Aggression dann gegen die 20-Jährige richtete. Nachbarn hörten bis um 3.00 Uhr in die Früh ihre Schreie, Hilfe holte keiner.

Der 31-Jährige habe bei den inkriminierten Handlungen "Folter als Stilmittel" eingesetzt, "um für sich eine innere Befriedigung zu erzielen", sagte Hofmann. Es handle sich um eine sadistische Tat, bei der "die Grenzen in einer Dimension überschritten wurden, die unverrückbar sind". Hofmann zitierte in diesem Zusammenhang den renommierten forensischen US-Psychiater Michael Stone und die von diesem entwickelte 22-stufige "Skala des Bösen". Der 31-Jährige befinde sich auf bzw. jenseits der Stufe 17. "Das sind sadistische Psychopathen, wo es um Folter und Zufügen von Leid geht, wo das Töten als Folge in Kauf genommen wird", wusste Hofmann.

Dem 26-Jährigen bescheinigte der Experte ebenfalls eine gleichermaßen schwerwiegende wie nachhaltige psychische Störung. Das Ausmaß seiner emotionalen Kälte komme einem "Störwert" gleich. Hofmann verwies darauf, dass der 26-Jährige in der Verhandlung keine Anzeichen von Reue oder Empathie erkennen habe lassen. Zurechnungsfähigkeit sei aber bei beiden Angeklagten gegeben gewesen, bekräftigte Hofmann.

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