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Tödliche Kuh-Attacke: Urteil ist "praxisfremd"

Von nachrichten.at/apa   22.Februar 2019

Das Urteil sei praxisfremd und gefährde das Miteinander von Tourismus und Almwirtschaft in Tirol, erklärte der Tiroler LK-Präsident Josef Hechenberger am Freitag bei einer Pressekonferenz in Innsbruck. Lesen Sie auch: Tödliche Kuh-Attacke: Tiroler Landwirt muss 490.000 Euro Schadenersatz zahlen

"Ich habe so eine Nacht wie die letzte noch nie erlebt", meinte Hechenberger. Zahlreiche Bauernfamilien hätten bei ihm angerufen. "Das Urteil ruft unter den Landwirten extreme Ängste und Verunsicherung hervor. Die Bauern fragen mich, ob sie die Kühe noch auf die Alm treiben sollen, oder ob sie die Almen komplett sperren sollen", erklärte der LK-Präsident.

Die Landwirtschaftskammer empfehle nun allen Landwirten, genau zu prüfen, ob das Wandern auf den Weiden weiter möglich sein soll. Im Zweifel müsse man auch darüber nachdenken, Almen zu sperren oder Kühe im Stall zu lassen. Eine weitere Variante wäre, dass Hunde auf Almen in Zukunft nicht mehr geduldet werden, da bisher in jedem Vorfall Hunde verwickelt waren, so Hechenberger.

Video: Ein Landwirt wurde zur Zahlung von einigen hunderttausend Euro verurteilt, nachdem eine deutsche Urlauberin 2014 von einer seiner Kühe tödlich attackiert worden ist.

Abzäunen oft nicht möglich

Bei einem runden Tisch, zu dem die Landwirtschaftskammer laden wird und der kommende Woche stattfinden soll, sollen Empfehlungen für die kommende Almsaison erörtert und ausgearbeitet werden. Es brauche klare Regeln, man könne die Landwirte mit diesen Entscheidungen nicht alleine lassen, betonte Hechenberger. "Es kann nicht sein, dass alle Vorteile haben und die Bauern am Ende des Tages alleine den Kopf hinhalten müssen", sprach der Präsident das Zusammenspiel von Tourismus und Almwirtschaft an.

Ein Abzäunen der Weiden, wie es laut dem Urteil in dem gegenständlichen Fall notwendig und zumutbar gewesen wäre, hält Hechenberger in vielen Fällen für nicht möglich. "Die Weideflächen und Wasserstellen sind oft durch Wege voneinander getrennt", erläuterte er. Auch Josef Moosbrugger, Präsident der Landwirtschaftskammer Österreich, sprach sich in einer Aussendung gegen eine verpflichtende Einzäunung aus. Diese wäre den Bergbauern finanziell nicht zumutbar und brächte vielerorts das Ende der Weidewirtschaft.

Am 28. Juli 2014 war im Pinnistal, einem Seitental des Stubaitals, eine 45-jährige Deutsche, die mit ihren Hund unterwegs war, von Kühen plötzlich attackiert und zu Tode getrampelt worden. Nach einem jahrelangen Rechtsstreit zwischen den Hinterbliebenen und dem Landwirt erging am Donnerstag das Urteil im Zivilprozess. Demnach muss der Bauer dem Witwer und dem Sohn rund 180.000 Euro sowie eine monatliche Rente an die beiden in der Höhe von insgesamt rund 1.500 Euro zahlen. Der gesamte Streitwert des Prozesses lag bei rund 490.000 Euro. Die Staatsanwaltschaft hatte noch im Jahr 2014 die Ermittlungen gegen den Landwirt eingestellt.

Gericht sah Warnschilder als nicht ausreichend

Im Zivilprozess nach der tödlichen Kuh-Attacke in Tirol hatte der Landwirt immer wieder auf Warnschilder verwiesen, die er nach einem OGH-Urteil aus dem Jahr 2015 angebracht hatte. Laut dem nunmehrigen Urteil des Landesgerichts Innsbruck war der bloße Hinweis auf das Vorhandensein einer Mutterkuhherde aber nicht ausreichend, eine zusätzliche Abzäunung wäre notwendig gewesen.

Die Obersten Richter hatten im Jahr 2015 eine Schadenersatzklage einer Frau abgewiesen, die ebenfalls von Kühen attackiert worden war, weil die angebrachten Hinweisschilder laut OGH ausreichend waren. Diese beiden Fälle sind laut Rechtsanwalt Michael Hirm, Vertreter des Klägers, aber nicht vergleichbar. Bei dem OGH-Urteil habe es sich um ein privates, abgezäuntes Weidegebiet gehandelt, im Tiroler Fall sei der Unfall auf einer öffentlichen Straße passiert, so Hirm am Freitag im Gespräch mit der APA.

Auch das Landesgericht Innsbruck führte die hohe Frequenz von Wanderern, Mountainbikern und Autos in der Urteilsbegründung an. "An einem neuralgischen Punkt wie dem Unfallort sind Abzäunungen zum Schutz des höchsten Gutes, des menschlichen Lebens, notwendig und aufgrund des geringen Aufwandes auch zumutbar", hieß es.

Anders sah die Sache naturgemäß Ewald Jenewein, Anwalt des beklagten Landwirts. "Mein Mandant hat genau das gemacht, was der OGH damals vorgegeben hat", meinte Jenewein. Der Rechtsanwalt sah deshalb auch "sehr gute Chancen" für die Berufung des erstinstanzlichen Urteils, die bereits eingelegt wurde. Zudem hätte der Unfall auch an einer anderen Stelle der Weide, einer weniger stark frequentierten Stelle, passieren könne, was eine Einzäunung rein dieser stark frequentieren Stelle absurd mache, merkte der Anwalt an. Er sei der Auffassung, dass das Urteil "falsch" sei.

Jetziges Urteil hat "hohe juristische Qualität"

Hirm bescheinigte dem nunmehrigen Rechtsspruch des Landesgerichts hingegen eine "hohe juristische Qualität". "Der Richter hat sich zu allen strittigen Fragen Gedanken gemacht", meinte Hirm. Wenn man das Urteil aufmerksam lese, dann merke man, dass es keinesfalls den Untergang der Almwirtschaft bedeute - eine Kritik, die sowohl Jenewein, als auch die Landwirtschaftskammer Tirol geäußert hatten. "Das Urteil beschränkt sich rein auf den Unfallort und auf dieses eine Jahr, in dem die Kühe besonders aggressiv waren. Das Urteil bezieht sich auf einen Einzelfall und es steht nirgends, dass man Tiere auf der Alm generell wegsperren muss", betonte Hirm.

Er warf sowohl Jenewein als auch der Landwirtschaftskammer vor nun zu versuchen, Emotionen zu schüren. "Sie wollen damit Druck auf die Justiz ausüben, sodass in den nächsten Instanzen anders entschieden wird", sagte Hirm. "So wie das Urteil begründet ist, bin ich aber guter Hoffnung, dass es halten wird", fügte der Anwalt des Witwers hinzu.

Das Landesgericht verurteilte den Landwirt zu einer Zahlung von 180.000 Euro sowie einer Rente in der Höhe von 1.500 Euro an den Witwer und den Sohn die monatlich ausgezahlt werden muss. Für diese Rente gebe es vorerst noch keine zeitliche Befristung, weshalb auch noch nicht klar ist, wie viel der Landwirt letztendlich zahlen wird müssen, sollte das Urteil rechtskräftig werden, erklärte Jenewein. Im Falle des Sohnes jedenfalls bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit, fügte er hinzu. Der gesamte Streitwert des Prozesses lag bei rund 490.000 Euro. Das Zivilverfahren geht nun in nächster Instanz an das Oberlandesgericht Innsbruck. Sollte dort wieder berufen werden, muss sich der OGH mit dem Fall beschäftigen.

Am 28. Juli war eine 45-jährige Deutsche im Pinnistal, einem Seitental des Stubaitals, mit ihrem Hund auf einem Wanderweg unterwegs, als die Kühe plötzlich seitlich auf sie zuliefen. Die Frau wurde an Ort und Stelle rund 45 Minuten lang reanimiert, erlag jedoch ihren Verletzungen. Nach Angaben der Exekutive hatte es die Herde vermutlich auf den angeleinten Hund der Frau abgesehen. Das Tier soll sich laut einem Zeugen zuvor aber nicht aggressiv den Kühen gegenüber verhalten haben. Die Obduktionsergebnisse ergaben, dass die Deutsche zu Tode getrampelt wurde. Die Hinterbliebenen forderten 487.000 Euro Schadenersatz. Die Staatsanwaltschaft hatte noch im Jahr 2014 die Ermittlungen gegen den Landwirt eingestellt.

Urteil für LH Platter "nicht nachvollziehbar"

Das Urteil gegen den Tiroler Landwirt hat auch die Gemüter der heimischen Politik erregt. Bei aller Tragik sei für ihn das Urteil nicht nachvollziehbar, meinte etwa Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP). Während die Grünen vor Folgen warnten, sah der Bauernbund eine "Katastrophe" und der Wirtschaftsbund "fatale Konsequenzen".

Sollten auch die weiteren Instanzen diese Rechtsmeinung bestätigen, dann werde das ohne Zweifel tiefgreifende Auswirkungen auf die Tiroler Landwirtschaft und auf die gesamte Freizeitnutzung der Tiroler Bergwelt haben, mit allen negativen Konsequenzen sowohl für Gäste als auch für alle Einheimischen, warnte der Landeshauptmann und Tourismusreferent. Auch die seit Jahrhunderten praktizierte Form der Almbewirtschaftung stehe auf dem Spiel. Er stelle sich "ganze klar und unmissverständlich" auf die Seite der Tiroler Bauern und hoffe, dass die Berufung Erfolg haben wird, so Platter.

Video: Vor fünf Jahren attackierte ein freilaufender Zuchtwidder nahe der italienischen Grenze eine Italienerin und verletzte die Frau. Der Fall ist juristisch bis heute nicht geklärt.

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25. April 2024