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Tödliche Kuh-Attacke: Urteil ist "praxisfremd"

Von nachrichten.at/apa, 22. Februar 2019, 12:52 Uhr
(Symbolbild) Bild: APA

Die Tiroler Landwirtschaftskammer (LK) sieht in dem Schuldspruch für den Bauern nach einer tödlichen Kuh-Attacke im Pinnistal im Jahr 2014 eine "massive Gefährdung für die Almwirtschaft".

Das Urteil sei praxisfremd und gefährde das Miteinander von Tourismus und Almwirtschaft in Tirol, erklärte der Tiroler LK-Präsident Josef Hechenberger am Freitag bei einer Pressekonferenz in Innsbruck. Lesen Sie auch: Tödliche Kuh-Attacke: Tiroler Landwirt muss 490.000 Euro Schadenersatz zahlen

"Ich habe so eine Nacht wie die letzte noch nie erlebt", meinte Hechenberger. Zahlreiche Bauernfamilien hätten bei ihm angerufen. "Das Urteil ruft unter den Landwirten extreme Ängste und Verunsicherung hervor. Die Bauern fragen mich, ob sie die Kühe noch auf die Alm treiben sollen, oder ob sie die Almen komplett sperren sollen", erklärte der LK-Präsident.

Die Landwirtschaftskammer empfehle nun allen Landwirten, genau zu prüfen, ob das Wandern auf den Weiden weiter möglich sein soll. Im Zweifel müsse man auch darüber nachdenken, Almen zu sperren oder Kühe im Stall zu lassen. Eine weitere Variante wäre, dass Hunde auf Almen in Zukunft nicht mehr geduldet werden, da bisher in jedem Vorfall Hunde verwickelt waren, so Hechenberger.

Video: Ein Landwirt wurde zur Zahlung von einigen hunderttausend Euro verurteilt, nachdem eine deutsche Urlauberin 2014 von einer seiner Kühe tödlich attackiert worden ist.

Abzäunen oft nicht möglich

Bei einem runden Tisch, zu dem die Landwirtschaftskammer laden wird und der kommende Woche stattfinden soll, sollen Empfehlungen für die kommende Almsaison erörtert und ausgearbeitet werden. Es brauche klare Regeln, man könne die Landwirte mit diesen Entscheidungen nicht alleine lassen, betonte Hechenberger. "Es kann nicht sein, dass alle Vorteile haben und die Bauern am Ende des Tages alleine den Kopf hinhalten müssen", sprach der Präsident das Zusammenspiel von Tourismus und Almwirtschaft an.

Ein Abzäunen der Weiden, wie es laut dem Urteil in dem gegenständlichen Fall notwendig und zumutbar gewesen wäre, hält Hechenberger in vielen Fällen für nicht möglich. "Die Weideflächen und Wasserstellen sind oft durch Wege voneinander getrennt", erläuterte er. Auch Josef Moosbrugger, Präsident der Landwirtschaftskammer Österreich, sprach sich in einer Aussendung gegen eine verpflichtende Einzäunung aus. Diese wäre den Bergbauern finanziell nicht zumutbar und brächte vielerorts das Ende der Weidewirtschaft.

Am 28. Juli 2014 war im Pinnistal, einem Seitental des Stubaitals, eine 45-jährige Deutsche, die mit ihren Hund unterwegs war, von Kühen plötzlich attackiert und zu Tode getrampelt worden. Nach einem jahrelangen Rechtsstreit zwischen den Hinterbliebenen und dem Landwirt erging am Donnerstag das Urteil im Zivilprozess. Demnach muss der Bauer dem Witwer und dem Sohn rund 180.000 Euro sowie eine monatliche Rente an die beiden in der Höhe von insgesamt rund 1.500 Euro zahlen. Der gesamte Streitwert des Prozesses lag bei rund 490.000 Euro. Die Staatsanwaltschaft hatte noch im Jahr 2014 die Ermittlungen gegen den Landwirt eingestellt.

Gericht sah Warnschilder als nicht ausreichend

Im Zivilprozess nach der tödlichen Kuh-Attacke in Tirol hatte der Landwirt immer wieder auf Warnschilder verwiesen, die er nach einem OGH-Urteil aus dem Jahr 2015 angebracht hatte. Laut dem nunmehrigen Urteil des Landesgerichts Innsbruck war der bloße Hinweis auf das Vorhandensein einer Mutterkuhherde aber nicht ausreichend, eine zusätzliche Abzäunung wäre notwendig gewesen.

Die Obersten Richter hatten im Jahr 2015 eine Schadenersatzklage einer Frau abgewiesen, die ebenfalls von Kühen attackiert worden war, weil die angebrachten Hinweisschilder laut OGH ausreichend waren. Diese beiden Fälle sind laut Rechtsanwalt Michael Hirm, Vertreter des Klägers, aber nicht vergleichbar. Bei dem OGH-Urteil habe es sich um ein privates, abgezäuntes Weidegebiet gehandelt, im Tiroler Fall sei der Unfall auf einer öffentlichen Straße passiert, so Hirm am Freitag im Gespräch mit der APA.

Auch das Landesgericht Innsbruck führte die hohe Frequenz von Wanderern, Mountainbikern und Autos in der Urteilsbegründung an. "An einem neuralgischen Punkt wie dem Unfallort sind Abzäunungen zum Schutz des höchsten Gutes, des menschlichen Lebens, notwendig und aufgrund des geringen Aufwandes auch zumutbar", hieß es.

Anders sah die Sache naturgemäß Ewald Jenewein, Anwalt des beklagten Landwirts. "Mein Mandant hat genau das gemacht, was der OGH damals vorgegeben hat", meinte Jenewein. Der Rechtsanwalt sah deshalb auch "sehr gute Chancen" für die Berufung des erstinstanzlichen Urteils, die bereits eingelegt wurde. Zudem hätte der Unfall auch an einer anderen Stelle der Weide, einer weniger stark frequentierten Stelle, passieren könne, was eine Einzäunung rein dieser stark frequentieren Stelle absurd mache, merkte der Anwalt an. Er sei der Auffassung, dass das Urteil "falsch" sei.

Jetziges Urteil hat "hohe juristische Qualität"

Hirm bescheinigte dem nunmehrigen Rechtsspruch des Landesgerichts hingegen eine "hohe juristische Qualität". "Der Richter hat sich zu allen strittigen Fragen Gedanken gemacht", meinte Hirm. Wenn man das Urteil aufmerksam lese, dann merke man, dass es keinesfalls den Untergang der Almwirtschaft bedeute - eine Kritik, die sowohl Jenewein, als auch die Landwirtschaftskammer Tirol geäußert hatten. "Das Urteil beschränkt sich rein auf den Unfallort und auf dieses eine Jahr, in dem die Kühe besonders aggressiv waren. Das Urteil bezieht sich auf einen Einzelfall und es steht nirgends, dass man Tiere auf der Alm generell wegsperren muss", betonte Hirm.

Er warf sowohl Jenewein als auch der Landwirtschaftskammer vor nun zu versuchen, Emotionen zu schüren. "Sie wollen damit Druck auf die Justiz ausüben, sodass in den nächsten Instanzen anders entschieden wird", sagte Hirm. "So wie das Urteil begründet ist, bin ich aber guter Hoffnung, dass es halten wird", fügte der Anwalt des Witwers hinzu.

Das Landesgericht verurteilte den Landwirt zu einer Zahlung von 180.000 Euro sowie einer Rente in der Höhe von 1.500 Euro an den Witwer und den Sohn die monatlich ausgezahlt werden muss. Für diese Rente gebe es vorerst noch keine zeitliche Befristung, weshalb auch noch nicht klar ist, wie viel der Landwirt letztendlich zahlen wird müssen, sollte das Urteil rechtskräftig werden, erklärte Jenewein. Im Falle des Sohnes jedenfalls bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit, fügte er hinzu. Der gesamte Streitwert des Prozesses lag bei rund 490.000 Euro. Das Zivilverfahren geht nun in nächster Instanz an das Oberlandesgericht Innsbruck. Sollte dort wieder berufen werden, muss sich der OGH mit dem Fall beschäftigen.

Am 28. Juli war eine 45-jährige Deutsche im Pinnistal, einem Seitental des Stubaitals, mit ihrem Hund auf einem Wanderweg unterwegs, als die Kühe plötzlich seitlich auf sie zuliefen. Die Frau wurde an Ort und Stelle rund 45 Minuten lang reanimiert, erlag jedoch ihren Verletzungen. Nach Angaben der Exekutive hatte es die Herde vermutlich auf den angeleinten Hund der Frau abgesehen. Das Tier soll sich laut einem Zeugen zuvor aber nicht aggressiv den Kühen gegenüber verhalten haben. Die Obduktionsergebnisse ergaben, dass die Deutsche zu Tode getrampelt wurde. Die Hinterbliebenen forderten 487.000 Euro Schadenersatz. Die Staatsanwaltschaft hatte noch im Jahr 2014 die Ermittlungen gegen den Landwirt eingestellt.

Urteil für LH Platter "nicht nachvollziehbar"

Das Urteil gegen den Tiroler Landwirt hat auch die Gemüter der heimischen Politik erregt. Bei aller Tragik sei für ihn das Urteil nicht nachvollziehbar, meinte etwa Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP). Während die Grünen vor Folgen warnten, sah der Bauernbund eine "Katastrophe" und der Wirtschaftsbund "fatale Konsequenzen".

Sollten auch die weiteren Instanzen diese Rechtsmeinung bestätigen, dann werde das ohne Zweifel tiefgreifende Auswirkungen auf die Tiroler Landwirtschaft und auf die gesamte Freizeitnutzung der Tiroler Bergwelt haben, mit allen negativen Konsequenzen sowohl für Gäste als auch für alle Einheimischen, warnte der Landeshauptmann und Tourismusreferent. Auch die seit Jahrhunderten praktizierte Form der Almbewirtschaftung stehe auf dem Spiel. Er stelle sich "ganze klar und unmissverständlich" auf die Seite der Tiroler Bauern und hoffe, dass die Berufung Erfolg haben wird, so Platter.

Video: Vor fünf Jahren attackierte ein freilaufender Zuchtwidder nahe der italienischen Grenze eine Italienerin und verletzte die Frau. Der Fall ist juristisch bis heute nicht geklärt.

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104  Kommentare
104  Kommentare
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Rufi (4.739 Kommentare)
am 23.02.2019 16:18

Es ist ernsthaft zu fragen, was es heißen soll, ein Urteil wäre „praxisfremd“

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Rufi (4.739 Kommentare)
am 24.02.2019 03:59

Juristisch, widerspricht es der Spruchpraxis?
Formal, wurde der Prozess nicht normgerecht geführt?
Sachlich, wurden materielle Gegebenheiten nicht berücksichtigt?

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hepusepp (6.259 Kommentare)
am 23.02.2019 16:08

Ein striktes Hundeverbot bei Almwanderungen ist in Zukunft unbedingt nötig!

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WernerKraus (938 Kommentare)
am 23.02.2019 15:21

Richter die solche Urteile fällen, sind wohl völlige Idioten. Was kann der Bauer dafür, wenn Wanderer ohne zu fragen Weideflächen betreten? Soll er die Wanderer abschießen?

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voecklamalus (1.503 Kommentare)
am 23.02.2019 13:03

Ich nehme an, dass der Tierbesitzer haftpflichtversichert ist. Zahlt diese auch, wenn der Landwirt strafrechtlich frei ging?

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Strahlemann (907 Kommentare)
am 23.02.2019 12:45

Das Problem in der heutigen Zeit ist, dass die geliebten Vierbeiner überall dabeisein müssen. Ob im Handtascherl, im Zug und wenn ein Gastwirt die Anwesenheit ablehnt, dann gibt‘s einen shitstorm, der jeden guten Ton vermissen lässt. Schlimm ist nur, dass die Vierbeiner mittlerweile einen höheren Stellenwert als die Menschen haben,dass sie übrigens unsere Wiesen auch noch verkoten und unsere Kühe damit noch in Berührung kommen, die Sackerl für‘s Gackerl in der Landschaft herumliegen, das stört nur wenige!

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ochristiano (61 Kommentare)
am 23.02.2019 11:19

man muss höflich ersuchen den nächsten Unfall bitte vorher anzumelden, damit der Zaun punktgenau und zur richtigen Zeit aufgestellt werden kann

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sol3 (13.727 Kommentare)
am 23.02.2019 10:19

Die Justiz gefährdet allmählich das Zusammenleben: potentielle Morder werden freigelassen, führerscheinlose Autofahrer gefährden andere und ein unschuldiger Bauer wird ruiniert.

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sauwaldler (1.080 Kommentare)
am 23.02.2019 14:29

Man muss aber auch sagen, dass die Justiz auf Grund von Gesetzen zu entscheiden hat. Wenn die Politik nicht in der Lage ist den Leuten auch Eigenverantwortung zuzumuten, darf man sich über solche Urteile nicht wundern!
Herr Wöginger & Co sind gefordert hier etwas zu tun, oder man will solche Zustände eh, damit Juristen und Versicherungen Geld verdienen.
Kann ja auch sein, dass die eine oder andere Spende dafür heraus schaut 🙄🤣

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Rufi (4.739 Kommentare)
am 23.02.2019 15:34

ich dachte, du weißt, dass wir in einem rechtsstaat leben? für Haft ist ein urteil Voraussetzung, für u-haft müssen Haftgründe bestehen.
(aus u-haft werden gelegentlich Leute entlassen und beobachtet)

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sol3 (13.727 Kommentare)
am 23.02.2019 10:00

Man sollte die Kuh verurteilen!

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hepusepp (6.259 Kommentare)
am 23.02.2019 16:11

Zu einen Rinderbraten!

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TJW (143 Kommentare)
am 23.02.2019 07:12

Einfach die Almen & Co. für die "Öffentlichkeit" sperren, falls das Urteil rechtsgültigkeit erlangt.

Nur so kommt der Mob zur Vernunft.

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spoe (13.503 Kommentare)
am 23.02.2019 10:25

Also im Tal den Parkplatz einzäunen,
um di die Städter auszusperren. zwinkern

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hepusepp (6.259 Kommentare)
am 23.02.2019 16:12

Ja, mache eh nur Mist!

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Killerkaninchen (7.975 Kommentare)
am 22.02.2019 23:15

Was hier unterschlagen wird (auch schon im ersten Artikel :

„An einem neuralgischen Punkt wie dem Unfallort sind Abzäunungen zum Schutz des höchsten Gutes, des menschlichen Lebens, notwendig und aufgrund des geringen Aufwandes auch zumutbar“, stellte das Gericht fest. Am Unfallort nahe einer Gastwirtschaft herrscht oft reger Wanderbetrieb. Dadurch sei die Wahrscheinlichkeit von Reizungen der Herde hoch."

Von regem Wanderbetrieb und einer Gaststätte ist hier nicht die Rede. Auch das die Herde schon aggressiv war, weil kurz vorher eine Frau mit 2 Hunden den Weg entlang gegangen war, steht hier nicht.

Wenn dort also ein reger Wanderverkehr herrscht, durch ein Gaststätte, dann muss da ein Zaun hin und das Urteil wird dann weitaus verständlicher.

Also nicht die dumme deutsche Touristin, die wirr über irgendwelche Wiesen läuft.

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Gallham (81 Kommentare)
am 22.02.2019 22:43

Die meisten Juristen sind bis zur Matura in "Grapsch-high-shools"gegangen was willst von denen anderes erwarten.

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wopra (736 Kommentare)
am 22.02.2019 21:51

Es gibt auch Richter, nie aus der Stadt hinausgekommen sind, weil sich Gefängnisse ausschließlich dort befinden !?

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Sandkistenschreck (6.580 Kommentare)
am 22.02.2019 21:27

Was hier übersehen wird: Es gibt in Österreich eine Tierhalterhaftung. Ich kann daher nicht mit meiner Python über den Spielplatz spazieren und hoffen, dass mir die nachher fehlenden Kinder nichts kosten.

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diegedankensindfrei (1.700 Kommentare)
am 22.02.2019 21:29

Nicht alles was hinkt, ist ein Vergleich.

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weinberg93 (16.330 Kommentare)
am 22.02.2019 21:40

Ein Sandkistenvergleich!

Falls du nicht verstehst:
Exotische Tiere mit heimischen Nutztieren - noch dazu an ihren angestammten Plätzen - gleichzusetzen zeugt von ....

Ich spar's mir sonst wird's gelöscht!

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weinberg93 (16.330 Kommentare)
am 22.02.2019 22:00

Aber ein paar Deppen gibts immer, die diesen Vergleich sogar gelungen und lustig finden.

Plusserl-Geber, legt nach!

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diegedankensindfrei (1.700 Kommentare)
am 22.02.2019 21:18

Es ist erstaunlich, wie lebens- und wirklichkeitsfremd unsere Gesellschaft geworden ist. Dieses Urteil ist ein Beispiel dafür. Viele Menschen haben jegliche Eigenverantwortung aufgegeben und erwarten, dass der Staat bzw. in Folge die Justiz alles regelt.
So tragisch jeder einzelne Fall natürlich ist. Aber letztendlich ist die Frau in hohem Maße mitverantwortlich, wenn sie mit Ihrem Hund auf der Kuhweide spazieren geht.
Anderes Beispiel: Ein Kind wird von einem LKW totgefahren. Ein fürchterlicher Unfall, keine Frage. Aber das wird als Anlass genommen, um weitere gesetzliche Vorschriften zu erlassen.
Gurtenpflicht, Helmpflicht, Kindersitzpflicht usw. Jede Maßnahme an sich sinnvoll. Aber wo wird das enden?
Das Leben ist halt lebensgefährlich.
Manchmal frage ich mich, wie meine Generation die Kindheit ohne die ganzen Vorschriften und gesetzlichen Regelungen überlebt hat?

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diegedankensindfrei (1.700 Kommentare)
am 22.02.2019 21:20

Über kurz oder lang schlittern wir in eine totale sozialistische Gesellschaft, in der alle Lebensbereiche reglementiert sind und der einzelne Bürger jegliche Verantwortung an die Allgemeinheit bzw. an den Staat abgegeben hat.
Wollen wir das wirklich? Wollen wir unsere Freiheit für eine vermeintliche totale Sicherheit aufgeben, die aber ohnedies keine ist?

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PR1234 (1.032 Kommentare)
am 22.02.2019 21:35

wir schlittern in eine sozialistische gesellschaft? geh bitte!

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Sandkistenschreck (6.580 Kommentare)
am 22.02.2019 21:36

Schreib noch hin, dass du FPÖ wählst, damit alle wissen, wo solcher Stumpfsinn verzapft wird.

Das Beispiel mit dem Kind ist schon fast kriminell.
Fahren ohne Gurt: Funktioniert geschätzte 1500 mal gut, beim 1501. Mal bist du tot so einfach. Kein Zufall, warum es trotz massiv angestiegenen Fahrzeugaufkommens heute so wenig Tote in Fahrzeugen gibt; solange du in keinen Baum oder gegen ein steinhartes Hindernis fährst, wirst du mit dem Gurt praktisch immer einen Autounfall überleben.
Radfahren ohne Helm: Kann bei höherer Geschwindigkeit schnell mit tödlichen Kopfverletzungen enden.

Im Prinzip brauchen Vernünftigte keine Regeln. Die sind nur für die Unvernünftigen, Verantwortungslosen.

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diegedankensindfrei (1.700 Kommentare)
am 24.02.2019 16:13

Ich weiß nicht, warum Sie gleich zu Beschimpfungen greifen, nur weil Ihnen mein Kommentar nicht gefällt.
Und übrigens, wir sind nicht per Du, ich glaube nicht, dass wir gemeinsam in unserer Jugend bei den Roten Falken waren.
Freundschaft Genosse Sandkistenschreck.

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Sandkistenschreck (6.580 Kommentare)
am 22.02.2019 21:29

Dein Kommentar beleidigt das Gehirn sorry.

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Billy49 (403 Kommentare)
am 22.02.2019 21:51

Die Leute sehnen sich nach einer Diktatur! traurig

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jago (57.723 Kommentare)
am 22.02.2019 23:20

> Es ist erstaunlich, wie lebens- und wirklichkeitsfremd unsere
> Gesellschaft geworden ist. Dieses Urteil ist ein Beispiel dafür.

Ganz so einfach ist die Sachlage nicht!

Das Gericht hat sich nach den Gesetzen gerichtet, davon gehe ich erst einmal aus, muss ich ausgehen.

Ob die Gesetze so wasserdicht sind, halte ich nicht für selbstverständlich und zwar deswegen, weil sie nicht im Parlament ausdiskutiert worden sind sondern von den exekutiven Parteifunktionären nach verwirrten Kriterien durchs Parlament geprügelt wurden.

Der Rechtsstaat ist keine Selbstverständlichkeit in Anbetracht der auf den Kopf gestellten Verfassung: "DAS RECHT GEHT VOM VOLK AUS".

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funfunfun (1.908 Kommentare)
am 22.02.2019 20:36

Die Justiz wird immer mehr zur Lachnummer (siehe augh diverse politische Urteile EuGH) - die nächste Instanz (nach der Politik) zu der man kein Vertrauen mehr haben kann.

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( Kommentare)
am 22.02.2019 20:33

Der Hund ist ein Wolf, nur hat ihn sich der Mensch domestiziert.
Weiß das die Kuh?
Für die Kuh ist der Hund, gleichgültig welcher Rasse, immer noch ein Wolf. Entsprechend reagiert die Kuh auch auf den Hund.

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Maireder (2.427 Kommentare)
am 22.02.2019 21:14

Sie haben Recht, alle weiblichen Säugetierarten verteidigen ihre Jungen in der Fauna, das ist ein angeborener Instinkt den auch die Kühe im Gen haben. Es war sicher nicht der Mensch Ziel des Angriffes, denn wie heisst es so schön, “In eine Hand die einem füttert beisst man nicht”

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GunterKoeberl-Marthyn (17.956 Kommentare)
am 22.02.2019 20:12

Die "Leinenpflicht" auf der Alm entspricht nicht der Natur von Mensch und Tier! Der Hund läuft bei einer echten Gefahr davon. Der Mensch ist mit der Leine am Hund gebunden, der Mensch verteidigt den Hund, die Kuh seine Kälber und die Leine ist die Verbindung, wo die Kuh eine "Gesamtbedrohung" zu erkennen glaubt! Für den Landwirt gäbe es nur zu prüfen, ob die Hundeführerin einen "Hundeführer Nachweis" besitzt! Für die getötet Frau ist das Leben beendet und mein tiefes Mitgefühl, es muss eine Lösung gesucht werden! Was früher so harmonisch ging, ist jetzt mit Aggressivität gefüllt, auch dieser Fall zwischen Tier und Mensch und auch die Beziehungsmorde, ich komme nicht davon los, es ist einen Auswirkung der Tschernobyl Verstrahlung und wir müssen damit lernen, umzugehen! Wir müssen wieder viel mehr Ruhe in den Alltag bringen, auf aggressive Menschen zugehen und mit beruhigenden Worten diese wieder auf die normale Bahn bringen.Ich hatte schon solche Einsätze, die erfolgreich waren.

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GunterKoeberl-Marthyn (17.956 Kommentare)
am 22.02.2019 21:32

Angeblich hat die Frau den Hund an der Leine gehabt, aber mit einen Karabiner am Gürtel befestigt, jedoch die Nähe der Gastronomie mit dem Gastgarten ist keine Almwiese mehr, sondern ein Ballungszentrum wo sich die Menschen in Gruppen treffen und aufhalten, darauf hätte Rücksicht genommen werden müssen!

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Alcea (10.015 Kommentare)
am 22.02.2019 21:59

Wem gehört die Alm?
Wenn der Mensch die Alm besuchen darf, hat er sich entsprechend als Gast zu benehmen, auch wenn er dort in einer Almwirtschaft bei seiner Wanderschaft verköstigt werden will. Die Alm gehört denen, welche seit Jahrzehtnet dort leben, wohnen und arbeiten. Alle anderen sind auf der Alm nur Gäste und haben sich, wie sich eben Gäste verhalten müssen zu benehmen.

Ein Hund ist für dich ein Hund. Für alle anderen Tiere ist er nach wie vor ein Wolf. Vergiss das nicht. Und ein Wolf hat auf der Alm nichts zu suchen, auch wenn er für dich ein so lieber Hund ist. Du kannst den Hund gerne im Flugzeug mitnehmen, aber auf der Alm, in der Natur ist der Hund für andere Tiere ein Wolf. Vergiss das nicht und halte dich bitte daran!

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Killerkaninchen (7.975 Kommentare)
am 22.02.2019 23:25

Ahhhjaaa und der Mensch ist ein Affe und die Kuh ist in Wirklichkeit ein Dinosaurier?!

Ganz klare Schuld des Bauern! Ein gut frequentierter Wanderweg, wo eine Gaststätte ist, ist keine normale Weide! Also wäre ein Zaun dort Pflicht gewesen.

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GunterKoeberl-Marthyn (17.956 Kommentare)
am 23.02.2019 09:24

Auch Schafe weiden auf den Almen und Hunde bewachen die Herde und führen diese auch in`s Tal! Jeder Bauernhof hat einen Hund, die Kühe haben da keine Probleme, aber der Hund an der Leine, da vergrößert sich die Gefahr durch den Menschen, so denke ich. Angeblich hat sich der angeleinte Hund beim Angriff durch die Kuh von der Leine befreien können und ist weggelaufen und konnte so sein Leben retten!

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rubicon (595 Kommentare)
am 22.02.2019 19:35

wiederum ein Skandalurteil.
Die Frau war selber Schuld durch ihr Fehlverhalten.
Der Bauer ist unschuldig.

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Lerchenfeld (5.195 Kommentare)
am 22.02.2019 19:31

Die dumne Kuh, die Dumme.....

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fai1 (6.014 Kommentare)
am 22.02.2019 19:18

Aus - es gibt in Zukunft kein Wandern mehr. Alles absperren.
Gesicherte Zugänge zu gesicherten Aussichtsplattformen mit Fernrohren, auf der Weide stehen dann 3 Kühe die vorher lila eingefärbt wurden.
Die können dann aus gesicherter Entfernung betrachtet werden.
Ironie aus.

Wenn dieses Urteil bestätigt wird, dann ändert sich die östereichische Rechtswelt.
Alleine im Arbeitnehmerschutz.
Wenn ein Kollege einen anderen Kollegen verletzt, da wird's dann gleich 6-stellig.
Amerika lässt grüßen.

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marutra (19 Kommentare)
am 22.02.2019 19:15

Leben auf dem Land. Wir hatten einen Hund und haben uns Wanderrouten ausgesucht, wo kein Vieh unterwegs ist. Es ist allgemein bekannt, dass Hunde das Vieh direkt anziehen und sogar einkreisen. Uns fällt auf, dass Wanderer mit Hunden in den letzten Jahren immer mehr zunehmen. Man muss sich richtig verhalten, dann passiert gar nichts.
Wenn die Rechtslage so ist, wird bald überall "Durchgang verboten" stehen.

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Killerkaninchen (7.975 Kommentare)
am 22.02.2019 23:29

Ein hoch frequentierter Wanderweg, an deren Ende eine Gaststätte steht, ist keine normale Weide. Also kann man sich den Rest mit "überall Verbot" und das ganze andere Zeug sparen.

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Rufi (4.739 Kommentare)
am 23.02.2019 15:38

Gaststätten sind Grund genug, den verstand zu haus zu lassen?

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Maireder (2.427 Kommentare)
am 22.02.2019 18:56

Es könnte dieser Fall noch über das Oberlandesgericht bis vor den Obersten Gerichtshof landen und hoffentlich Enden.
Vom EUGH halte ich nichts.
Hallo Naturfreunde, Alpenverein , Bauernkammer etc. ich erwarte mir vollste Unterstützung für diesen Bauern!

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( Kommentare)
am 22.02.2019 18:51

...zu so einem urteil kann man sich nur auf's hirn greifen !!!

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oneo (19.368 Kommentare)
am 22.02.2019 18:47

Wieder ein Beweis, wie realitätsfremd unsere Justiz ist. Hoffentlich kriegt der Bauer recht, sonst haben wir nur mehr solche Deppen auf den Almweiden, die sich beim kleinsten MUH einer Kuh belästigt fühlen.

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adaschauher (12.083 Kommentare)
am 22.02.2019 18:28

Ab sofort alle Straßen für Piefke sperren, denn sie könnten aus irgend einem Grund einen Schaden erleiden und Schuld sind Gemeinden Städte Asfinag usw Diesem Richter gehört ein Kurs für Hausverstand verordnet, aber diesen gibt es bei der Juristerei nicht!

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ob-servierer (4.502 Kommentare)
am 22.02.2019 18:50

Vielleicht einen BILLA-Einkaufsgutschein ?

Die machen doch immer so viel Werbung mit dem Hausverstand.

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( Kommentare)
am 22.02.2019 18:19

So oder so ähnlich stellt sich das Gericht

die zukünftige Almbewirtschaftung vor.
Wem gehört die Alm, wer kümmert sich um die Alm?

Soll der Staat sich in Zukunft um die Almen kümmern, die Bewirtschaftung der Almen ist ein wesentlicher Faktor für die Sicherheit in den Bergen. Eine vielfältige Fauna und Flora herrscht in den Alpen. Der Massenmensch ist ein Fremdkörper in der Alm. Der Massentourismus gehört eben nicht auf die Alm. Was hat ein Hund auf einer Alm zu suchen? Die Alm gehört der Kuh und nicht dem Hund. Hunde sind auf der Alm verboten. Beides, Hund+Mensch auf der Alm, das ist für die Kuh zuviel. Das soll das Gericht einsehen. Eine Alm ist kein Disneyland!

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