Fehler mit Folgen: EuGH beschäftigte sich mit "Krone"-Kräuterpfarrer
LUXEMBURG/WIEN. Eine Leserin hatte wegen eines Fehlers in der bekannten Kolumne stundenlang geriebenen Kren aufgetragen und laut eigenen Angaben eine "toxische Kontaktreaktion" erlitten.
Gegen einen fehlerhaften Gesundheitstipp des "Krone"-Kräuterpfarrers kann laut einem am Donnerstag veröffentlichten Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht erfolgreich nach der Produkthaftungsrichtlinie geklagt werden. Hintergrund ist die Beschwerde einer Leserin des Kleinformats: Sie hatte wegen eines Fehlers in der bekannten Kolumne stundenlang geriebenen Kren aufgetragen.
Die Klägerin hatte rheumatische Schmerzen im Sprunggelenk und hielt sich an den Rat von Kräuterpfarrer Benedikt aus dem Jahr 2016, diese mit geriebenem Kren zu bekämpfen. Allerdings war dem Kräuterpfarrer ein Tippfehler unterlaufen - in dem der Redaktion übermittelten Originalmanuskript, wie "Krone"-Anwalt Gottfried Korn gegenüber der APA sagte -, und die Einwirkzeit war nicht in Minuten, sondern in Stunden angegeben. Und daher habe sie eine "toxische Kontaktreaktion" erlitten, erklärte die Klägerin. Sie vertrat die Ansicht, dass der Verlag der "Kronen Zeitung" dafür hafte, und zwar gemäß der Produkthaftungsrichtlinie. Sie klagte unter anderem auf Schmerzensgeld.
Der Oberste Gerichtshof hatte daraufhin den EuGH um Klarstellung gebeten: Zu klären war, ob auch ein Druckexemplar einer Tageszeitung als fehlerhaftes Produkt nach der Richtlinie anzusehen ist.
Der EuGH kam nun zu dem Schluss, dass ein Exemplar einer gedruckten Zeitung mit einem unrichtigen Gesundheitstipp kein 'fehlerhaftes Produkt' im Sinne Produkthaftungslinie sei. Die gedruckte Zeitung sei nur der Träger dieser Dienstleistung. Allerdings, so der EuGH weiter, könnten "andere Regelungen der vertraglichen oder außervertraglichen Haftung anwendbar sein", die "wie die Haftung für verdeckte Mängel oder für Verschulden auf anderen Grundlagen beruhen".
Über den Schadenersatzanspruch selbst muss jetzt noch der OGH entscheiden.
Test
Hätte sie 2016 die Tipps von 'Täglich alles' beherzigt, wäre ihr das erspart geblieben
Dummheit kann durch nichts ersetzt werden, so könnte vereinfacht dieses Urteil interpretiert werden. Dass auch dieses Medium solches zitiert spricht nicht für ein sogenanntes Qualitätsmedium.
Dümmliche Anwenderin.
Rheuma scheint ihr kleinstes Problem zu sein.
Ganz egal was in diesem Waschblattl steht, ist eben Mist.
Hauptsache Sie fühlen sich erhaben, weil Sie zusätzlich zur Krone auch noch gelegentlich die OÖN durchblättern. Wahrscheinlich kennen Sie sogar den Standard vom Hörensagen.
Sie hofften, dadurch zur geistigen Elite Österreichs aufzusteigen, und was sind Sie geworden? Ein Dummposter ...
Bingo, der Verliebte in den Bubenkanzker und bsoffene Postler himself, gratuliere. 👏
Stunden lang ... spätestens, wenn die Haut anfängt zu brennen oder rot wird, lass ich es ... sagt der Hausverstand ... wenn man ihn hat ... wir sind schließlich nicht in Amiland, wo Schmerzensgeld ein Geschäftszweig ist.
Es war eine Leserin der Krone! Noch Fragen offen?
Grundsätzlich ist der Patient selber verantwortlich, was er an Arzney in sich hineinfüllt oder auf die Haut aufträgt. Das gilt für Ratschläge aus den Zeitungen, aus dem Internet.
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Bei ärztlichen Verordnungen haftet der Arzt für das Rezept. Aber auch da gibt es eine Grauzone, Nebenwirkungen, die selten auftreten.
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Die Maria Treben hat einst in einem Buch geraten, ein Glas frisch gepressten Schöllkrautsaft zu trinken - das ist in der Menge giftig - das bringt ein Pferd um!
Tatsächlich meinte sie, ein Glas Wasser mit einigen Tropfen Schöllkrautsaft zu trinken. Abe so muss man das in das Buch hineinschreiben.
Die Naturheilmittel sind immer problematisch, weil sie vom Wirkstoffgehalt nicht so leicht standardisiert werden können.
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Niemand wird heute Digitalis-Herztropfen anwenden. Das Risiko wäre zu groß.
Vermutlich auch eine Klientin, die sich ihren Urlaub zurückreklamiert.
Dass sich OHG überhaupt mit so etwas beschäftigt......
Der Instanzenweg steht doch jedem offen.
Und: Wenn einem etwas rechtmäßig zusteht, warum soll man nicht darauf beharren (besonders wenn es von der Gegenseite keine Angebot gibt (z.B. beim Urlaub)?
Wer die Krone für bare Münze nimmt...