Testpflicht für Grenzpendler in Bayern außer Kraft
MÜNCHEN. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die wöchentliche Testpflicht für Grenzgänger vorläufig außer Kraft gesetzt.
"Die Außervollzugsetzung der Regelung hat allgemeine Wirkung", erläuterte ein Gerichtssprecher am Dienstag die weitreichenden Folgen des Eilantrages zweier österreichischer Schüler, die ein Gymnasium in Laufen im Landkreis Berchtesgadener Land an der Grenze zu Salzburg besuchen.
Die beiden Gymnasiasten mussten sich nach der Einreise-Quarantäneverordnung des deutschen Bundeslandes mindestens einmal in der Woche einem Coronatest unterziehen. Der Senat entschied jedoch nun, dass sich diese Regelung im Hauptsacheverfahren voraussichtlich als unwirksam erweisen werde. Er setzte sie daher außer Vollzug.
Laut einem Bericht des Bayerischen Rundfunks betrifft die Verordnung rund 100 Personen am Gymnasium, die in Oberdorf (Bezirk Salzburg-Umgebung) und dem Umfeld wohnen. Für diese wurden sogar eigene Massentests in der Stadt Laufen organisiert, um ihnen weite Umwege zu Testzentren nach Freilassing oder Bayerisch Gmain zu ersparen, hieß es. Rektor Maurice Flatscher hatte die Testpflicht als diskriminierend kritisiert, weil bayerische Schüler in Österreich keinen Test vorlegen müssten.
Die Testpflicht war erst am 23. Oktober eingeführt worden. Seitdem mussten alle Personen, die regelmäßig mindestens einmal in der Woche zu beruflichen oder geschäftlichen Gründen oder zu Ausbildungszwecken nach Bayern einreisen, der zuständigen Verwaltungsbehörde wöchentlich "unaufgefordert und unverzüglich" ein Coronatestergebnis vorlegen.
In Österreich gab es Kritik an der Maßnahme, von der zehntausende Arbeitnehmer, Unternehmer und Schüler betroffen sind. Vertreter von Arbeitnehmern und Arbeitgebern forderten eine Rücknahme und warnten vor Chaos. Immerhin stellte die bayerische Regierung in der Folge klar, dass sich österreichische Grenzgänger kostenlos die von Bayern eingerichteten Testzentren nutzen könnten.
"Im Sinne des europäischen Gedankens entschieden"
Laut Salzburger Arbeiterkammer (AK), die den Rechtsschutz für die Klage übernommen hatte, waren alleine aus dem Bundesland Salzburg rund 4.500 Pendler und Schüler von der nun aufgehobenen wöchentlichen Coronatest-Verpflichtung betroffen. "Der Freistaat Bayern ist jetzt gefordert, um eine langfristige und gesetzeskonforme Regelung zu finden", betonte AK-Präsident Peter Eder am Abend in einer Aussendung.
Außerdem solle die Salzburger Landespolitik unter Landeshauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP) auf politischem und diplomatischen Weg im Sinne der Betroffenen aktiv werden. "Das Verwaltungsgericht ist unseren Argumenten gefolgt und hat im Sinne des europäischen Gedankens und des Gleichheitsgrundsatzes entschieden", stellte Eder fest.
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Die Zahlen in Österreich sind seit Wochen 3-4 mal so hoch wie in D. Wenn es umgekehrt wäre, hätte Österreich längst die Grenzen geschlossen. In diesem Forum wieder einmal, viel Lärm und Polemik um nichts.
Deshalb möchte der gekränkte großgewachsene Gockel in Österreich das Schifahren verbieten. Auge um Auge, Zahn um Zahn.
eine verdiente Watsche für Söder.
2020 ist das Jahr der Verfassungsbrecher...
... und dann jammert die AK, wenn Bayern wieder die Grenzen als Alternative dichtmacht. Bayern hat die Tests angeschafft UND auch bezahlt, so what.
Was der Söder alles kann, Irgendwie beschämend.