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Terror-Prozess gegen Tschetschenen muss wiederholt werden

Von nachrichten.at/apa, 10. November 2020, 14:54 Uhr
Symbolbild, Beamte vor dem Landesgericht in Wien Bild: APA

WIEN. Der Prozess gegen einen 32-jährigen Tschetschenen, der sich auf russischem Staatsgebiet jahrelang als Kämpfer für die radikalislamistische Terrorgruppe "Emirat Kaukasus" betätigt haben soll, muss wiederholt werden. Der Oberste Gerichtshof hat in der vergangenen Woche das Urteil des Wiener Landesgerichts in Teilen aufgehoben, mit dem der Mann zu zehn Jahren Haft verurteilt worden war.

Der Mann soll von 2010 bis 2013 in seiner Heimat als Dschihadist gekämpft und sich an Feuergefechten mit russischen Soldaten beteiligt haben. Er hatte sich im Alter von 20 Jahren der Gruppierung des inzwischen verstorbenen Doku Umarow angeschlossen, der im Nordkaukasus einen Gottesstaat auf Grundlage der Scharia errichten wollte. Mehr als 900 Terror-Anschläge auf russischem Staatsgebiet werden dem "Emirat Kaukasus" zugeschrieben. Der 32-Jährige soll unter anderem in einen Angriff auf ein russisches Sonderbataillon an der tschetschenisch-inguschetischen Grenze involviert gewesen sein, bei dem vier Soldaten ums Leben kamen.

Seinen Angaben zufolge geriet der Tschetschene im September 2013 in eine Sprengfalle. Ein in ein Mobiltelefon eingebauter Sprengsatz zerfetzte ihm die linke Hand und kostete ihn das Augenlicht. Verwandte brachten den Erblindeten in weiterer Folge nach Inguschetien, von wo er nach Österreich geschleppt wurde. Ende Juli 2017 suchte er um Asyl an. Der Antrag wurde erstinstanzlich abgewiesen.

Als der Verfassungsschutz von seiner Vergangenheit Wind bekam, wurde von der Staatsanwaltschaft Wien ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Ende Juli wurde der mittlerweile 32-Jährige am Landesgericht für Strafsachen wegen terroristischer Vereinigung und versuchten Mordes als terroristische Straftat schuldig erkannt. Sein Verteidiger Wolfgang Blaschitz legte dagegen Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein - und bekam post mortem Recht. Blaschitz war Anfang November tot in seinem Pkw vorgefunden worden. Er dürfte einem Herzinfarkt erlegen sein.

Nach Ansicht des OGH hatte Blaschitz in seinem Rechtsmittel zutreffend aufgezeigt, dass in der Hauptverhandlung gegen die nichtigkeitsbewehrte Vorschrift des Paragrafen 340 Abs 2 StPO verstoßen worden war. Der Obmann der Geschworenen hatte bei der Verlesung des Wahrspruchs die an die Geschworenen gerichteten Fragen nicht zur Gänze, sondern lediglich deren Überschriften verlesen. "Ein nachteiliger Einfluss dieser Formverletzung auf die Entscheidung kann nicht unzweifelhaft verneint werden, weil die Kontrollfunktion der Öffentlichkeit nicht unerheblich beeinträchtigt worden sein kann", hielt der OGH in seiner Entscheidung (11 Os 95/20k) fest, die nun im RIS veröffentlicht wurde. Termin für den zweiten Rechtsgang gibt es noch keinen.

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12  Kommentare
12  Kommentare
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snoozeberry (5.016 Kommentare)
am 20.12.2020 22:32

Blaschitz, ROTT IN HELL.

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Selten (13.716 Kommentare)
am 11.11.2020 10:59

Der Kerl wurde nach seinem , dem einer körperliche Invalidität, die wohl zur schon vorhandenen ethisch-moralischen hinzutrat wegen, deren Ursache ein "Arbeitsunfall" war, als "Flüchtling" deklariert, nach Ö verbracht.

Eine beliebte Praxis, man genießt gute Versorgung und kann - man erinnere sich an Arigonas Mama, da krank nicht abgeschoben werden. Das D€U-Recht verlangt, dass während des gesamten Verfahrens die Gesundheit jedes einzelnen, der behauptet, Flüchtling zu sein, strengstens zu beachten ist.

Was das kostet, wird uns verschwiegen.

Solange die D€U solche Hintertürl für Fake-Flüchtlinge offenlässt, ist es dumme Absicht von Kurz, sich mit der D€U über Maßnahmen gegen Terror zu unterhalten.

Er und wir wissen, dass nichts Sachdienliches dabei rauskommen wird.

Die terroristischen Handlungen dieses Invaliden sollte am Tatbegehungsort abgehandelt werden. Leider sieht das StGB hier eine Ausnahme vom Grundsatz, dass das StGB nur für im Inland begangene Taten anzuwenden ist, vor.

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kpader (11.506 Kommentare)
am 11.11.2020 07:15

Heim mit diesen Gfrastern.

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( Kommentare)
am 10.11.2020 17:00

Ja bei einer gut-Regierung kommt nur Mist heraus. Hat ihm der Kern auch zugewunken, wie er nach oestereich kam.

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spektator (2.077 Kommentare)
am 10.11.2020 16:33

juristische Spitzfindigkeiten und Filibustern!
Und das kostet uns Steuerzahlern x mal:
1. warum wurde der nicht sofort ausgewiesen?
2. warum mußten wir den anklagen - wäre er abgeschoben worden...
3. So wie der ist, ist der ohne wenn und aber in unseren Sozialstaat als ehem. verbrecher eingewandert! - aber wir zahlen es ja... (andere kämpfen jahrelang wegen einer Berufsversehrtenrente!)
4. was passiert nach der Prozeßwiederholung ?
(ich schlage vor in Zukunft die Fragen via PPT an die Wand zu projezieren - obewohl - da kommt dann einer u sagt es war einer des Lesens nicht kundig..)
5. Wird der dann wenigstens schnell abgeschoben ?
Russland ist groß -
und mit Tschetschenen haben wir schon genug Probleme

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europa04 (21.652 Kommentare)
am 10.11.2020 16:03

So ist das eben.
Der Rechtsstaat hat für ALLE zu gelten.

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bergere (3.190 Kommentare)
am 10.11.2020 16:46

Gell EUROPA 04 wen es nach Dir ginge würde es in Österreich nur so von islamradikalen Terroristen wimmeln oder hast Du Dir den obigen Artikel nicht gelesen .Für einen Terroristen hat es eingach kein Asyl zu geben.

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Gugelbua (31.914 Kommentare)
am 10.11.2020 15:32

manchmal denke ich die ganze Juristerei ist ein Narrenhaus 😉

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fanfarikuss (14.172 Kommentare)
am 10.11.2020 15:11

Jetzt is der eh scho tot und no immer speilt der den Islamisten in die Hände!

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anschinsan (1.359 Kommentare)
am 10.11.2020 15:28

lesen hilft, der VERTEIDIGER ist verstorben...

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fanfarikuss (14.172 Kommentare)
am 10.11.2020 15:31

Denken hilft. Eben deshalb.

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spektator (2.077 Kommentare)
am 10.11.2020 16:34

ja eben
leider der Falsche!

bzw "...zu spät..."

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