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Taxiraub wegen zehn Euro: Zwei Jahre Haft

Von nachrichten.at/apa, 29. November 2022, 12:25 Uhr
Taxi
(Symbolbild) Bild: Weihbold

WIEN. Der versuchte Raub von zehn Euro von einem Taxilenker ist einem 19-jährigen Wiener teuer zu stehen gekommen.

Der junge Mann ist am Straflandesgericht zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Er soll am 23. April mit einer Holzlatte und einem Messer auf den Taxilenker losgegangen sein. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der bei dem Überfall noch 18-Jährige bekannte sich vor dem Schöffengericht (Vorsitz: Richterin Alexandra Skrdla) teilweise schuldig. Er gab zwar die Attacke nahe des Schöpfwerks in Meidling zu, aber einen Raub habe er nicht vorgehabt. Vielmehr habe der junge Mann, der zu Hause seine Eltern pflegt, im Vorfeld einen Streit mit seinem Vater gehabt. "Der Mann hat mich an meinen Vater erinnert", sagte der Angeklagte. "Ich wollte ihm Angst einjagen." Deshalb meinte er: "Gib mir zehn Euro oder es passiert was." Und weiter: "In dieser Situation war ich nicht klar bei Verstand."

Mit einer Holzlatte, die er fünf Minuten zuvor gefunden hatte, holte er aus. Der 61-jährige Taxilenker, der sich in der Früh gerade auf dem Weg zu seinem Dienstfahrzeug befand, bemerkte den jungen Mann, drehte sich um und konnte mit einer Armbewegung den Schlag noch abwehren. Das Holzstück zerbrach in drei Teile.

Daraufhin zückte der damals 18-Jährige laut Anklage ein Messer, um den Berufsfahrer weiter zu bedrohen. Der Beschuldigte leugnete, dass es sich um eine Waffe gehandelt habe. Es war ein Kugelschreiber, den er wie ein Messer in der Hand gehalten habe. Allerdings erlitt der 61-Jährige eine Schnittverletzung in der Hand, die eher nicht von einem Schreibstift verursacht werden konnte, wie Beisitzerin Anna Marchart in der Verhandlung mit ihrem eigenen Kugelschreiber vorführte.

Auch der Taxifahrer betonte weiterhin, dass er ein Messer gesehen habe. "Ein Kugelschreiber war das nicht. Eine Messerklinge schaut schon anders aus." Als der 61-Jährige auch die zweite Attacke mit dem Messer abwehren konnte, stürzte er über die Unebenheit eines Kanaldeckels und blieb am Boden liegen. Da ergriff der junge Mann die Flucht. Mit dem Handy alarmierte er die Polizei und schrie laut um Hilfe. "Da kannst schreien, was du willst, da wird dir keiner helfen", meinte der Beschuldigte noch.

Der 61-Jährige beobachtete, wohin der Mann lief, verlor ihn aber bald aus den Augen. Wenig später wurde der 19-Jährige von der Polizei ausgeforscht, weil er an der Holzlatte DNA-Spuren hinterließ und weil gegen ihn wegen versuchter schwerer Körperverletzung schon ein Verfahren anhängig war.

Deshalb wurde auf diese Verurteilung von acht Monaten Bedacht genommen und nun eine Zusatzstrafe verhängt. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung erbaten sich drei Tage Bedenkzeit.

Als der 61-Jährige hörte, dass der junge Mann ihm ja nur Angst machen wollte, meinte er: "Aha, aus welchem Grund? Wir kennen einander nicht." Die Richterin meinte, dass er Probleme mit dem Vater hatte. "Da kann aber keine andere Person was dafür", so der Taxilenker, dem 500 Euro Schmerzensgeld zugesprochen wurden.

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1  Kommentar
1  Kommentar
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jamei (25.498 Kommentare)
am 01.12.2022 12:33

..."Der junge Mann ist am Straflandesgericht zu zwei Jahren Haft verurteilt worden."...
GUT SO!

jedoch

..."Das Urteil ist nicht rechtskräftig."...
WENIGER GUT

lädt ...
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