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Take-away: Hüttenwirte wollen die Republik klagen

20. Mai 2022, 19:28 Uhr
Take-away: Hüttenwirte wollen die Republik klagen
Im Lockdown war das Tourengehen gestattet. Take-away war aber nicht bei allen Hütten erlaubt. Bild: Alps

WIEN/LINZ. Hütten ohne Straßenzugang durften keine Speisen zum Mitnehmen anbieten – der VfGH hob die Regel auf, die Wirte fordern jetzt eine Entschädigung.

Auf die Republik Österreich dürften Millionenklagen mehrerer Skihüttenwirte zukommen. Sie wollen Entschädigung für sinnlos getätigte Investitionen sowie den Entfall der Umsätze in der Saison 2020/21. Der Wiener Rechtsanwalt Wolf-Georg Schärf sagt, er habe der Finanzprokuratur bereits Aufforderungsschreiben geschickt. Würden diese abgelehnt, komme es zu einer Reihe von Amtshaftungsklagen.

"Pro Hütte sind sicher Verluste von 100.000 bis 300.000 Euro geschrieben worden", sagt Schärf, der mehrere Mandanten vertritt. "Es hat sich was gesammelt."

Worum es konkret geht: Auch im dritten Corona-bedingten Lockdown im Dezember 2020 musste die Gastronomie schließen. Ausgenommen war davon allerdings Take-away. Aber auch hier gab es wiederum eine Ausnahme von der Ausnahme: Gastronomiebetriebe durften dann nicht Speisen und Getränke an ihre Kunden zum Mitnehmen verkaufen, wenn sie nicht an eine öffentliche Straße angebunden waren.

Die Idee dahinter: An das öffentliche Straßennetz angeschlossene Skihütten im Tal hätten auch ausreichend Parkplätze zur Verfügung, auf denen die Take-away-Kunden mit genügend Abstand konsumieren würden.

Doch das ließ der Verfassungsgerichtshof nicht gelten: Der Umstand, dass eine Skihütte über eine öffentliche Straße erreichbar ist, biete noch keinen verlässlichen Aufschluss darüber, ob im Freien auch wirklich ausreichend Platz für Essen und Trinken vorhanden sei. Gegolten hat diese Vorschrift in Oberösterreich, Tirol und Vorarlberg, wo sie von den Landeshauptleuten verordnet worden war. Der Bund hatte den Rahmen vorgegeben, die Länder konnten aber Nachschärfungen der Corona-Regeln vornehmen.

"Nacht-und-Nebel-Aktion"

Das Take-away-Verbot betraf Skihüttenwirte wie den Gastronomen Stefan Stadlmayr auf der Wurzeralm. "Wir haben uns damals schon auf das Take-away für Tourengeher eingerichtet, haben Kassen angeschafft, die Ausgabepulte hergerichtet, einfach die ganze Infrastruktur", sagt der Unternehmer. Doch dann sei in einer "Nacht-und-Nebel-Aktion" die besagte Verordnung gekommen.

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3  Kommentare
3  Kommentare
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zeroana (1.503 Kommentare)
am 24.05.2022 12:10

Man müsste die betroffenen Abgeordneten persönlich verantwortlich machen.

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nichtschonwieder (8.409 Kommentare)
am 21.05.2022 09:47

Dafür noch mehr Müll im Grünen.

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Flachmann (7.168 Kommentare)
am 20.05.2022 20:26

Spezialisten leisten mehr! Des kannst nicht erfinden.

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