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Sterbehilfe: Kritik an kurzer Begutachtungsfrist

25. Oktober 2021, 00:04 Uhr
Sterbehilfe: Kritik an kurzer Begutachtungsfrist
Zusätzlich zum neuen Gesetz soll die Hospiz- und Palliativmedizin ausgebaut werden. Bild: colourbox.de

WIEN. Sterbeverfügung: Das Gesetz soll im Dezember beschlossen werden.

Jeder Mensch hat das Recht, in Würde zu sterben und sich – unter klaren Voraussetzungen – dabei helfen zu lassen, sein Leben zu beenden. Das hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) im Vorjahr entschieden und die Tür zur Legalisierung der Beihilfe zum Suizid aufgestoßen.

Um rechtliche Lücken zu vermeiden – der VfGH-Spruch tritt mit 1. Jänner 2021 in Kraft –, haben Justiz-, Verfassungs- und Gesundheitsministerium einen Gesetzesentwurf für Sterbeverfügungen erarbeitet. Spät, aber doch. Weil auch dieses Paket mit dem Jahreswechsel in Kraft treten soll, endet das parlamentarische Begutachtungsverfahren für diese gesellschaftspolitisch sensible Materie bereits am 12. November. Zu kurz, kritisieren SP und Neos, die das neue Gesetz aber inhaltlich begrüßen. Die Leitlinien des VfGH seien darin "gut abgebildet".

Die Rahmenbedingungen für eine Sterbeverfügung sind demnach streng. Eine Sterbeverfügung dürfen nur Menschen aufsetzen, die dauerhaft schwer krank bzw. todkrank sind. Sie müssen volljährig sein, für Minderjährige ist dieser Weg ausgeschlossen.

Eine Sterbeverfügung muss "höchstpersönlich" errichtet werden, eine Vertretung ist nicht zulässig. Zudem muss sie von einem Notar oder Patientenanwalt beglaubigt sein. Inhaltlich bekunden Schwer- und Todkranke ihren Willen, nicht mehr weiterleben zu wollen, und wer berechtigt sein soll, das künftig in der Apotheke erhältliche tödliche Präparat abzuholen.

OÖNplus Leitartikel

Am Ende des Lebens ein Sterben in Würde

Robert Stammler

Neuer Gesetzesentwurf trägt dem Urteil des VfGH Rechnung.

von Robert Stammler

Sterbewillige müssen das Mittel selbst einnehmen. Denn das Delikt der "Tötung auf Verlangen" (eine Sonderform des Mordparagrafen, freilich mit einem deutlich geringeren Strafrahmen) bleibt weiterhin aufrecht. Verboten bleibt Sterbehilfe, wenn die Hilfestellung aus einem "verwerflichen" Motiv, etwa Habgier, erfolgt.

Eine Sterbeverfügung setzt zudem ein Aufklärungsgespräch mit zwei Ärzten voraus. Einer muss ein Spezialist für Palliativmedizin sein. Die Ärzte entscheiden auch über die Entscheidungsfähigkeit der sterbewilligen Person. Bei Zweifeln müssen Psychologen bzw. Psychiater hinzugezogen werden.

Zwölf Wochen abwarten

Um akute psychische Krisenphasen zu überbrücken, müssen Sterbewillige eine Frist von zwölf Wochen abwarten, ehe sie die Verfügung errichten dürfen. Falls Todkranken ohnehin nur noch wenige Wochen Lebenszeit bleibt, verkürzt sich die Frist auf zwei Wochen.

Justizministerin Alma Zadic von den Grünen sprach von einem "sehr sensiblen Thema", das Gesetz solle "Rechtssicherheit" bringen. Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (VP) sagte, man gehe davon aus, dass der geplante "massive Ausbau" der Hospiz viele Sterbewillige "auf einen anderen Weg bringen" werde, "dass sie nicht mehr das Bedürfnis haben, vom assistierten Suizid Gebrauch zu machen".

Dass die Begutachtung nur drei Wochen dauere, sei "skandalös", kritisierte auch die Diakonie. Es sei "falsch", dass die heikle Causa "hinter verschlossenen Koalitionstüren" verhandelt worden sei.

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5  Kommentare
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StefanieSuper (5.172 Kommentare)
am 25.10.2021 09:09

Unsere Regierung ist einfach eine "lahme Ente". Vor einem Jahr hat der Verfassungsgerichtshof die bisherigen Regelungen aufgehoben und einen Auftrag an die Regierung erteilt einen Gesetzesentwurf zur Abstimmung im Parlament einzubringen. Also ein Jahr Zeit etwas zu arbeiten. Blöd war nur, dass wir noch die Pandemie haben und Kurz mit seinem Team den falschen und zu wenig Impfstoffe bestellt haben und sich die Impfungen stark verzögerten, Dann brachte der U-Ausschuss immer wieder Neues und vor allem "Unerfreuliches" an Licht. Da konnte man sich nicht um die eigentliche Aufgabe der Regierung kümmern, da musste man sich viel zu lange um Kurz (Liebling aller Omas und Studienabbrecher) und dem Wohl der ÖVP kümmern, dann war ja noch Wahlkampf in OÖ - dem Bundesland von Mitterlehner - erst dann nach Regierungsumbildung konnte man sich um das neue Gesetz kümmern - denn es geht ja nicht um die Österreicher sondern um Kurz und seine Bubis. Das müsst Ihr doch verstehen als Pöbel!!

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zlachers (7.939 Kommentare)
am 25.10.2021 08:34

Eine Sterbeverfügung dürfen nur Menschen aufsetzen, die dauerhaft schwer krank bzw. todkrank sind.

Das ist komisch! Dachte die Todesstrafe/ Todesspritze, gibt’s nur für‘s Schwerverbrecher, und jetzt soll es das für schwer kranke auch geben.?
Aber wenn sie schon so schwer/todkrank sind sterben sie eh meistens in absehbarer Zeit von selbst.

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zlachers (7.939 Kommentare)
am 25.10.2021 08:45

Hatte mal eine Dokumentation gesehen über eine junge aber schwer kranke Schweizerin, sie würde auf ihren letzten Weg gefilmt, und sie nahm tatsächlich ein tödliches Cocktail von 6 Tabletten, vor laufender Kamera ein, und erklärte das sie innerhalb der nächsten 6 Stunden Tod sein wird. Und das sie dabei keine Schmerzen haben wird sondern nach und nach, müder und müder sein wird bis sie nichts mehr spürt und nimmer aufwacht.

Für mich war das auf jeden Fall ein großer Shock das zu sehen! Und ich könnte das zwanzig Jahre lang- bis jetzt nicht vergessen.
Es ist also nicht egal ob unsere Mitmenschen in Würde von selbst oder mit Hilfe anderer ihren Geist aufgeben.

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zlachers (7.939 Kommentare)
am 25.10.2021 08:51

Wenn das jetzt auch noch so kommt, das diese Todeswilligen auch noch vor laufender Kamera, und in Fernsehen, gezeigt werden, (wie damals diese Schweizerin) könnte das bei sensiblen Menschen Angst Depressionen auslösen.
Und dann wird’s bald viel mehr Leute geben die sich wünschen zu sterben.

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sol3 (13.727 Kommentare)
am 25.10.2021 06:15

Man wird sehen, wer aller sich in 10 Jahren selbst töten wird.

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