Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

gemerkt
merken
teilen

Stare in Weingartennetz verendet: Burgenländer freigesprochen

Von nachrichten.at/apa, 06. Dezember 2021, 11:56 Uhr

EISENSTADT. Da sich in den Netzen 39 Stare verfangen haben und gestorben sind, ist ein Weinbauer aus dem Nordburgenland am Montag vor Gericht gestanden und nicht rechtskräftig freigesprochen worden.

Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt warf ihm vor, die Netze nicht sachgemäß angebracht zu haben, dem widersprach der Angeklagte, der zwölf Hektar bewirtschaftet. Verwirrung herrschte im Prozess ebenso wie bei einem ähnlich gelagerten Fall kürzlich um Grundstücksnummern.

Angeklagt war der Winzer nach der Anzeige einer Naturschützerin, da in von ihm bewirtschafteten Weingärten Tiere verendet waren. Insgesamt sollen es laut Staatsanwaltschaft 39 Stare, ein Turmfalke und ein Igel gewesen sein, da Netze, die der Angeklagte zur Abwehr der Stare angebracht hatte, nicht ordnungsgemäß montiert gewesen seien.

Die Verteidigerin betonte, dass es sich bei Tierquälerei um ein Vorsatzdelikt handle und davon könne keine Rede sein, weder bei ihrem Mandanten noch bei den weiteren angezeigten Winzern: "Sie wollen und müssen nur ihre ganzjährige Arbeit schützen." "Wir sind bedacht, das optimalste Netz zu verwenden", und es fachgerecht anzubringen, betonte der 52-Jährige selbst. Das Einnetzen eines Hektars koste 2.500 bis 3.000 Euro, erklärte er weiters. In manchen Jahren fallen tausende Vögel über die Trauben her: "Wir verlieren die komplette Ernte", so der Winzer.

Als Zeuge befragt wurde ein Vertreter der Naturschutzabteilung des Landes, der eine Stellungnahme zur Bespannung mit Netzen verfasst hatte. Er plädierte in der betroffenen Region für eine Benetzung jeder einzelnen Rebzeile und hielt die Überwurfnetze, wie sie der Angeklagte verwendet hatte, für weniger geeignet.

Geladen war als Zeugin auch die Anzeigerin. Sie gab an, auf Spaziergängen in der Region Nachschau gehalten zu haben und Anzeigen wegen Tierquälerei erstattet zu haben. Wie bereits in einem ebenfalls am Landesgericht behandelten Fall Ende November gab es allerdings Verwirrung um die genannten Grundstücke. Bei mehreren bestritt der Angeklagte, Besitzer oder Pächter zu sein.

Die Richterin sprach den Mann frei und begründete dies unter anderem damit, dass sich der Angeklagte laut seinen Ausführungen sehr wohl bemüht habe, bei der Bespannung den richtigen Weg zu gehen.

mehr aus Chronik

Mann wollte Frau in Wien-Hietzing anzünden und verübte Suizidversuch

Pensionistin (69) in Uttendorf von Hund angefallen und gebissen

11-jährige Tochter im Wörthersee ertrunken: Mutter erhielt Diversion

Kopflose Leiche in Wiener Keller gefunden: Identität noch unklar

Lädt

info Mit dem Klick auf das Icon fügen Sie das Schlagwort zu Ihren Themen hinzu.

info Mit dem Klick auf das Icon öffnen Sie Ihre "meine Themen" Seite. Sie haben von 15 Schlagworten gespeichert und müssten Schlagworte entfernen.

info Mit dem Klick auf das Icon entfernen Sie das Schlagwort aus Ihren Themen.

Fügen Sie das Thema zu Ihren Themen hinzu.

1  Kommentar
1  Kommentar
Die Kommentarfunktion steht von 22 bis 6 Uhr nicht zur Verfügung.
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
telepath (353 Kommentare)
am 06.12.2021 18:55

Wenn jemand meinen Betrieb betreten würde, um mich wegen irgendwelchen Belanglosigkeiten anzuzeigen, bekommt er postwendend eine Besitzstörungsklage. Im Fall der Anzeigerin im Weinbaubetrieb des freigesprochenen Unternehmers sind ja die Daten der Frau bekannt. Ich bin gespannt, wie das weiterget.

lädt ...
melden
Aktuelle Meldungen