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St. Pöltner zum zweiten Mal wegen Nazi-Tattoos verurteilt

Von nachrichten .at/apa, 17. Juli 2019, 14:06 Uhr
(Symbolbild)

ST. PÖLTEN. Am niederösterreichischen Landesgericht wurde ein 42-Jähriger erneut wegen Nazi-Symbole am Arm und seiner Hand verurteilt. Er saß bereits wegen der Tattoos im Gefängnis, hatte sie aber weiterhin öffentlich zur Schau gestellt.

 Die Polizei entdeckte durch Zufall die Tattoos des Mannes: Auf der Suche nach einem anderen Mann klopften sie an die Wohnungstür des 42-Jährigen und sahen daraufhin die Symbole. Es handelt sich dabei um die Zahl 88 am linken Unterarm und eine SS-Rune an der linken Hand. Die Zahl 88 ist im rechtsextremen Millieu ein Code für "Heil Hitler". Zudem trägt er ein Keltenkreuz über dem linken Knöchel (Ein Symbol für die rechtsextreme "Volkssozialistische Bewegung Deutschlands") und "18/14" an der rechten Hand. Diese Zahlenkombination steht für "Adolf Hitler" und den rassistischen Slogan "Wir müssen den Fortbestand unseres Volkes und die Zukunft weißer Kinder sichern". 

Der 42-Jährige Mann war bereits 2015 in St. Pölten und 2016 in Krems wegen zwei Nazi-Tattoos verurteilt worden. Im August 2018 wurde er aus der Haft entlassen. Warum er sich die Tätowierungen danach nicht entfernen lassen hat, war Thema bei der Gerichtsverhandlung. Seine Erwachsenenvertreterin habe andere finanzielle Prioritäten gesetzt, sagte der Verteidiger. Der 42-Jährige habe die Symbole "zwischenzeitlich überarbeiten lassen". Er hatte die Symbole aber bei Besuchen im Schwimmbad sichtbar zur Schau gestellt, weswegen er wegen Wiederbetätigung zu zwei Jahren bedingt verurteilt wurde. Freigesprochen wurde der Angeklagte wegen des Keltenkreuzes und "18/14". Der Angeklagte sagte aus, er sei früher Skinhead und in der Neonaziszene aktiv gewesen, doch heute habe er nichts mehr damit zu tun. Er sei nur "Patriot". Ihm wurde Bewährungshilfe angeordnet und die Weisung erteilt, binnen Jahresfrist auch das noch sichtbare "88"-Tattoo entfernen zu lassen. "Schauen Sie, dass Sie das endlich loswerden", gab ihm die Richterin mit auf den Weg. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da die Staatsanwältin keine Erklärung abgab.

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