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Sperrstunde: Ausnahmen für Hotelbars

Von nachrichten.at/apa, 29. September 2020, 13:08 Uhr
Alkohol Bar
Hausgäste dürfen an Hotelbars in Vorarlberg und Salzburg bis 1:00 Uhr konsumieren. (Symbolbild) Bild: (colourbox.com)

In Vorarlberg und Salzburg werden die Corona-Sperrstunden-Regelungen aufgeweicht. Hotelgäste dürfen dort auch nach 22 Uhr weiter konsumieren.

Die Landespolitik hat für die Vorarlberger Hotellerie eine Ausnahme bei der Sperrstundenregelung geschaffen. Die aufgrund der Coronavirus-Pandemie verfügte Vorverlegung auf 22.00 Uhr (seit vergangenem Freitag) gilt seit Dienstagvormittag nicht mehr für Übernachtungsgäste von Hotels. Diese dürfen bis 1.00 Uhr konsumieren. Die Österreichische Hoteliervereinigung (ÖHV) begrüßte in einer Aussendung die "Reparatur der Covid-Verordnung".

Die Branche hatte vehement auf eine Ausnahme gefordert, Hotelbetreiber im Montafon hatten eine Petition gestartet. Vorarlbergs ÖHV-Vorsitzende Heike Ladurner-Strolz sprach von einer "zielsicheren Verordnung", die vermeidbare wirtschaftliche Folgeschäden reduziere. Es handle sich um "einen Rettungsanker für viele Betriebe".

Auch das Bundesland Salzburg hat nachgezogen. Für Hotelgäste gilt auch dort die vorverlegte Sperrstunde nicht um 22.00 Uhr. Hausgäste eines Salzburger Beherbergungsbetriebes dürfen bis 1:00 Uhr konsumieren.

Diese "Salzburger Landes Covid-19-Maßnahmenverordnung" wurde gestern, Montag, kundgemacht. Sie gilt ab heute, Dienstag, und tritt am 18. Oktober wieder außer Kraft. Demnach darf der Gastronom das Betreten der Betriebsstätte für Kunden ab 22.00 Uhr nicht zulassen. "Die strengere Sperrstundenregelung gilt auch für das Betreten von gastronomischen Einrichtungen in Beherbergungsbetrieben, es sei denn, das Betreten erfolgt durch Beherbergungsgäste", heißt es in dem Landesgesetzblatt, das Landeshauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP) unterzeichnet hat.

Für Hausgäste gilt die Sperrstunde um 1.00 Uhr, wie es die Bundesverordnung vorsieht, sagte ein Sprecher von Haslauer. Er erläuterte, warum Hausgäste von der Vorverlegung der Sperrstunde ausgenommen wurden. Wenn sich jemand zum Beispiel eine Woche lang in einem Hotel einmietet, so sei das Hotel für diese Person in diesem Zeitraum das Zuhause, "und zu Hause greifen wir nicht ein". Salzburg und Vorarlberg hätten die gleiche Regelung, Tirol hingegen gehe einen eigenständigen Weg.

Die vorverlegte Sperrstunde auf 22.00 Uhr gilt in Salzburg auch für das Verabreichen von Speisen und den Ausschank von Getränken im Rahmen von Veranstaltungen, Fachmessen und Publikumsveranstaltungen.

 

 

 

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3  Kommentare
3  Kommentare
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BamBam1987 (4.115 Kommentare)
am 29.09.2020 14:07

Eh klar - was macht man nicht alles für den Tourismus 🤮🤮🤮

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internettegruesse (26 Kommentare)
am 29.09.2020 14:05

Und wann wäre die Sperrstunde für den bestellten Tisch des Justizministeriums für 17 Personen gewesen?

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dachbodenhexe (5.631 Kommentare)
am 29.09.2020 14:02

Das Corona-Virus steht nämlich erst um 22:00 auf und wenn es im Hotel ist schläft es bis 1:00 früh. Dann erst wird es gefährlich und es beginnt alle Gäste zu infizieren.

Es ist immer wieder belustigend wenn man die dauernd wechselnden Maßnahmen betrachtet und es ensteht der Eindruck daß das Volk noch für sehr dumm gehalten wird.

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