Sexuelle Übergriffe: Psychotherapeut muss Geldstrafe zahlen
KREMS. Am Landesgericht Krems ist am Freitag ein 46-Jähriger wegen Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses zu neun Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe von 200 Tagessätzen verurteilt worden.
Der Mann soll laut Anklage als Psychotherapeut unter Supervision im Waldviertel von 2013 bis 2019 sexuelle Übergriffe auf Patientinnen begangen haben. Das Urteil ist rechtskräftig. Der 46-Jährige wurde nach Gerichtsangaben in Bezug auf zwei Opfer schuldig gesprochen.
Im Hinblick auf drei weitere mutmaßliche Opfer wurde der Mann im Zweifel freigesprochen, teilte der Sprecher des Landesgerichts mit. Nicht verurteilt wurde der Angeklagte wegen der Vorwürfe der Vergewaltigung und der pornografischen Darstellung Minderjähriger. Die Staatsanwaltschaft hatte dem heute 46-Jährigen angelastet, Anfang 2013 eine Frau im Zuge einer Therapiesitzung während einer sogenannten Trancereise in einen wehrlosen Zustand versetzt und "zu einer Duldung einer dem Beischlaf gleichzusetzenden Handlung" genötigt zu haben.
Am ersten von drei Verhandlungstagen hatte sich der Mann am 6. Oktober zu allen Anklagepunkten nicht schuldig bekannt. Eingeräumt hatte er, dass sexuelle Kontakte stattgefunden hätten, diese seien aber einvernehmlich gewesen. Durchgeführt wurde der Prozess über weite Strecken unter Ausschluss der Öffentlichkeit.