Schuldsprüche für drei Frauen bei Mordprozess
VILLACH. Kärntnerinnen auch wegen Brandstiftung und Betrug vor Gericht.
Mord, Brandstiftung und Betrug, dafür mussten sich drei Frauen am Landesgericht Klagenfurt verantworten. Bereits zum zweiten Mal, denn der erste Prozess war unter anderem wegen Verfahrensfehlern für ungültig erklärt worden. Am Urteil änderte sich gestern allerdings nichts, alle drei wurden schuldig gesprochen und erhielten exakt die gleichen Strafen wie beim ersten Prozess.
Die Staatsanwältin warf zwei der drei Angeklagten den Mord an einer 72 Jahre alten Villacherin vor. Die Hauptangeklagte (48), die laut einem Psychiater der "Kopf" des Trios war, soll den Auftrag dazu und zu mehreren Brandstiftungen an die 44-jährige Zweitangeklagte gegeben haben. Mit der 62-jährigen Drittangeklagten habe sie mehreren Opfern über Jahre hinweg einige 100.000 Euro herausgelockt. Dabei nutzten die beiden Frauen die Gutgläubigkeit ihrer Opfer aus und blendeten sie mit esoterischem Drumherum. Diese Betrügereien gaben die Angeklagten auch zu. Die 48-Jährige bestritt aber erneut vehement die Anstiftung zum Mord und die vier Brandstiftungen.
Wortreich schilderte sie ihre Sicht der Dinge. Sie habe keinen Grund gehabt, die Ermordung der 72-Jährigen in Auftrag zu geben. Zwar sei sie als Erbin im Testament eingesetzt gewesen, sie hätte aber das Geld nicht gehabt, um den Töchtern der Frau ihren Pflichtteil auszuzahlen.
Pensionistin erwürgt
Die 44-jährige Zweitangeklagte soll das Opfer am 6. Oktober 2018 von hinten erwürgt und Schmuck und Bargeld gestohlen haben. Der Schmuck wurde teilweise im Haus der Erstangeklagten gefunden, teils im Dorotheum, wo die Drittangeklagte die Stücke für die Hauptangeklagte versetzt haben soll.
Auch die Brandstiftungen hätte sie ihren Komplizinnen nicht befohlen. Der Plan dabei war laut Staatsanwaltschaft, eine Brandserie vorzutäuschen, damit es nicht verdächtig wäre, wenn das Haus der Erstangeklagten niederbrenne und die Frauen die Versicherungssumme kassierten.
Die Geschworenen urteilten einstimmig und die Erstangeklagte wurde zu lebenslanger Haft, die Zweitangeklagte zu 20 Jahren und die Drittangeklagte zu drei Jahren Haft verurteilt.
Die beiden jüngeren Frauen werden außerdem in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Der psychiatrische Sachverständige Peter Hofmann stellte eine hohe Rückfallwahrscheinlichkeit fest. Die 48-Jährige habe eine "große emotionale Kälte" und mehr als zehn Jahre alle Menschen angelogen, mit denen sie zu tun hatte. Sie sei eine theatralische, histrionische Persönlichkeit, die jahrelang durchgehend kriminell war, denn die 48-Jährige war bereits einmal wegen schweren Betrugs zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Hofmann: "Dann kommt sie raus aus der Haft und macht sofort weiter." Die beiden anderen Frauen seien stark von ihr abhängig gewesen.