Schüsse in Zell am See: 20 Jahre Haft für Niederländer
SALZBURG/ZELL AM SEE. Zu 20 Jahren unbedingter Haft wegen versuchten Mordes wurde ein Niederländer am Freitag am Landesgericht Salzburg verurteilt. Zudem soll er in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen werden.
Der 32-Jährige soll im Juli 2020 in Zell am See acht Schüsse auf einen 40-jährigen Wiener abgegeben haben. Das Opfer überlebte trotz schwerer Verletzungen. Ihm wurden 66.000 Euro Teilschmerzensgeld zugesprochen.
Der Niederländer gestand zu Beginn der Verhandlung sieben Schüsse auf den Wiener. Er bekannte sich der schweren Körperverletzung, nicht aber des versuchten Mordes schuldig (die OÖNachrichten berichteten).
Bereits 18 Mal verurteilt
Der Vorfall ereignete sich in der Nacht auf den 8. Juli 2020. Die beiden Männer waren im Auto des Wieners unterwegs, offenbar um einen Freund des Niederländers in Bayern abzuholen. Nach kurzer Fahrt gerieten sie in Streit. Dem Beschuldigten zufolge habe ihn der Wiener plötzlich doch nicht nach Deutschland fahren wollen.
Laut Anklage stieg der Niederländer daraufhin aus, ging zum Fahrbahnrand und feuerte mindestens sieben Schüsse aus einer Pistole auf den Wiener ab, der am Steuer saß. Das Opfer fiel aus dem Auto und blieb am Gehsteig liegen. Der Angeklagte ließ ihn dort liegen, fuhr zu seiner Wohnung und lud die Waffe nach. Danach kam er zum Tatort zurück, hievte den 40-Jährigen in den Kofferraum seines Wagens und schoss mindestens ein weiteres Mal auf ihn. Dies bestritt der Beschuldigte jedoch. Anschließend fuhr er in einen Wald und stieß das Opfer über eine steile Böschung hinab.
Der Angeklagte behauptete, der Wiener habe die Waffe, die er dem Opfer zum Kauf angeboten habe, zuerst auf ihn gerichtet. Er habe sie wegschlagen können und auf den 40-Jährigen geschossen. Er habe ihn verletzen, aber nicht töten wollen.
Der Angeklagte wurde in seiner Heimat bisher 18 Mal verurteilt, fünfmal wegen Gewaltdelikten. Erst im April 2020 wurde er aus der Haft entlassen. Ende Juni 2020 habe er sich in Zell am See eine Wohnung gemietet, um ein neues Leben zu beginnen und als Tätowierer zu arbeiten, schilderte er während der Verhandlung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Der macht aber nun lange Urlaub bei uns!
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