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Schändung von Moschee: Geldstrafen für Beamte des Heeresabwehramtes

Von nachrichten.at/apa, 22. Jänner 2021, 20:37 Uhr
Prozess Gericht
Symbolfoto Bild: colourbox.de

GRAZ. Im Grazer Straflandesgericht sind am Freitag zwei Beamte des Heeresabwehramts wegen Amtsmissbrauchs zu Geldstrafen in der Höhe von 16.200 bzw. 25.200 Euro verurteilt worden.

Den beiden wurde vorgeworfen, 2016 vom Anschlag auf eine Grazer Moschee mit Schweinskopf und Schweineblut gewusst, ihre Informationen aber nicht weitergegeben zu haben. Laut eigenen Angaben waren die Beschuldigten dazu aber gar nicht berechtigt, doch das Gericht sah das anders.

Corona-Schutzmaßnahmen waren offenbar kein großes Thema, wurden doch bei diesem Verfahren 25 Personen in einen der kleinsten Verhandlungssäle gezwängt. Von Abstand war keine Rede, acht der Anwesenden trugen keine Masken, dafür war das Fenster durchgehend offen.

Die beiden Angeklagten saßen also in Tuchfühlung mit den Zuhörern und hörten zu, was noch alles zum Thema "wer darf wen wann und warum verständigen" gesagt wurde. Die Schändung der Moschee mit Schweineblut und Schweinskopf hatte im Mai 2016 für viel Aufsehen gesorgt. Die unmittelbaren Täter wurden bereits verurteilt, es ging um zwei Beamte im Hintergrund. Der Major und der Oberst hatten einen Informanten in eine rechtsradikale Gruppe eingeschleust. Durch ihn wussten die beiden von dem geplanten Anschlag und ergriffen selbst die Initiative.

Sie führten eine "Nachschau" durch, aber keine Observation, wie die Beschuldigten mehrfach betonten. Nach Meinung der Staatsanwältin hätten die beiden die Polizei und das Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) verständigen müssen. Dazu wären sie gar nicht befugt gewesen, waren die Angeklagten überzeugt, während ihr derzeitiger Chef vor Gericht eine andere Meinung vertrat. Der damalige Vorgesetzte ist mittlerweile verstorben.

Am vierten Verhandlungstag war unter anderem der steirische Polizeidirektor Gerald Ortner als Zeuge geladen. Er gab an, zum Tatzeitpunkt noch im Amt für Fremdenwesen und Asyl tätig gewesen zu sein. "Wann hat denn das LVT einzuschreiten?", fragte ihn Richter Hanspeter Draxler. "Ich kann zu allgemeinen Vorgängen keine Angaben machen", wehrte der Zeuge ab. Immerhin bestätigte er, dass die Polizei einschreiten müsse "sobald wir erfahren, dass etwas geplant ist und das im Vorfeld verhindern". Darin war man sich einig, viel Neues brachte diese Befragung aber nicht.

Ebenfalls geladen war der Leiter der Abwehrstelle Graz, Manfred Gößl. Auf die Frage, ob es sich bei der Aktion vor der Moschee um eine Observation gehandelt habe, antwortete er: "Eindeutig nein." In Bezug auf eine Weitermeldung meinte er, höchste Priorität habe der Schutz der Identität und des Informanten. Informationen weiterzugeben sei nur nach Erteilung einer Erlaubnis möglich. Der Schöffensenat sprach beide schuldig. Der Major wurde zu einer Geldstrafe von 16.200 Euro verurteilt, der Oberst zu 25.200 Euro. Beide kündigten sofort Berufung an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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