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Salzburger Promi-Wirt erstochen: 14 Jahre Haft für die Witwe

Von nachrichten.at/apa, 21. Jänner 2021, 15:53 Uhr
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Die Angeklagte mit ihrem Verteidiger Kurt Jelinek. Bild: (APA/BARBARA GINDL)

SALZBURG. Im komplett neu aufgerollten Prozess um einen erstochenen Promi-Wirt im Salzburger Pongau ist am Donnerstag die 32-jährige Witwe erneut verurteilt worden.

Die Frau wurde dieses Mal einstimmig des Mordes für schuldig befunden und zu 14 Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Angeklagte hatte auch in diesem Verfahren ihre Unschuld beteuert und von einem Unfall gesprochen.

Das Verfahren musste wiederholt werden, weil der OGH die erste Verurteilung der Frau vom 4. Dezember 2019 wegen eines Formalfehlers aufgehoben hatte. Damals war sie wegen absichtlich schwerer Körperverletzung mit Todesfolge zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt worden. Der Wirt war am 3. März 2019 in der Hotelküche erstochen worden.

Die bisher unbescholtene Rumänin soll den bekannten Betreiber eines Hotels und einer Apres-Ski-Hütte während eines nächtlichen Streits in der Hotelküche mit einem Messerstich getötet haben. Die Staatsanwaltschaft Salzburg hat sie wegen Mordes angeklagt. In beiden Prozessen erklärte die Frau, es habe sich um einen Unfall gehandelt. Während des Streits in der Küche habe ihr 57-jähriger Mann ihre Hand genommen, in der sie ein Messer zum Zubereiten einer Jause gehalten habe, und das Messer gegen seinen Oberkörper gerichtet, um sie zu erschrecken. Sie habe den Stich in die Brust nicht bemerkt. Verteidiger Kurt Jelinek plädierte auf Freispruch.

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Die Hütte die der Wirt betrieben hatte und wo er ums Leben kam. Bild: (APA/FRANZ NEUMAYR)

Die Argumentation von Staatsanwaltschaft und Verteidiger blieb auch im zweiten Prozess gleich. Wenn jemand ein 26 Zentimeter langes Küchenmesser mit einer Klingenlänge von zwölf Zentimetern mit einer heftigen Bewegung in den Brustbereich eines anderen steche, also dorthin, wo sich lebenswichtige Organe befinden, dann nehme man in Kauf, dass das Opfer tödliche Verletzungen erleidet, erklärte Staatsanwältin Elena Haslinger. "Für die Begehung des Mordes genügt ein bedingter Vorsatz." Der Mann sei an den inneren Verletzungen gestorben. Die Ehefrau sei außerdem die Begünstigte von Lebensversicherungen des Gastronomen in Höhe von rund 300.000 Euro gewesen, gab die Staatsanwältin noch zu bedenken.

Verteidiger Kurt Jelinek beantragte erneut einen Freispruch. "Sie ist unschuldig. Es gibt kein Motiv. Ihr Mann war alles, was sie in ihrem Leben gehabt hat." Zum Beziehungsstreit sei es nach einem langen Arbeitstag gekommen, beide hätten zuvor Alkohol und der Wirt auch Kokain konsumiert.

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Der Wirt in einer Archivaufnahme bei einer Feier in seiner Hütte.  Bild: (APA/FRANZ NEUMAYR)

Die zierliche Angeklagte sprach von einer Eifersuchtsszene ihres Mannes. Beim Streit habe sie ihn dann erstmals damit konfrontiert, sich scheiden lassen zu wollen. "In diesem Moment wollte ich gehen. Da hat er meine Hand gepackt und mich zu ihm gezogen. Ich dachte, dass er mir Angst machen will. Er sagte, 'lieber sterbe ich, als dass ich dich mit einem anderen Mann sehe'." Sie beide hätten nicht realisiert, was passiert ist. "Wir haben noch weitergeredet." Erst als er das Hemd aufgemacht habe, habe sie Blut gesehen und sich gedacht, es handle sich nur um einen Kratzer. Einen Stich habe sie nicht bemerkt. Und Jelinek: "Man sticht nicht unter die Achsel, wenn man Böses tun will."

Das heutige Urteil ist nicht rechtskräftig. Sowohl die Staatsanwältin als auch der Verteidiger gaben keine Erklärung ab. Dem Sohn des getöteten Wirtes wurden 20.000 Euro Teilschmerzensgeld zugesprochen.

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