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Prozess um Hochwasserschlamm: Gemeinde erhebt Revision

Von nachrichten.at/apa, 15. März 2019, 11:16 Uhr

KLOSTERNEUBURG. Der von der Stadtgemeinde Klosterneuburg angestrengte Prozess wegen Schlammbeseitigung und Schäden durch das Donau-Hochwasser 2013 geht weiter.

Weil das Oberlandesgericht (OLG) Wien der Berufung im Verfahren gegen die Verbund Hydro Power GmbH nicht Folge gegeben habe, werde nun außerordentliche Revision erhoben, teilte das Rathaus am Freitag mit.

In einer kurzfristig einberufenen Sitzung sprach sich der Gemeinderat laut einer Aussendung am Donnerstag dafür aus, in die nächste Instanz zu gehen. "Somit wird die Stadtgemeinde beim Obersten Gerichtshof außerordentliche Revision erheben." Beauftragt ist die Rechtsanwaltskanzlei Knoetzl, Haugeneder und Netal. Sie vertritt Klosterneuburg in der Causa seit Oktober 2018.

"Wir bemühen uns im Sinne der Bewohner des Strombads um ein höchstgerichtliches Urteil. Es geht darum, Rechtssicherheit herzustellen, die für alle Betroffenen eine Orientierungshilfe bietet", betonte Bürgermeister Stefan Schmuckenschlager (ÖVP) in der Aussendung.

Klosterneuburg hatte im Juni 2013 ein Jahrhunderthochwasser erlebt. Insbesondere das unterhalb des Kraftwerks Greifenstein gelegene Strombad Kritzendorf "war betroffen und befand sich im Ausnahmezustand", so die Stadtgemeinde. "Meterhoch lagerte sich Schlamm ab, der nur mit großem Aufwand und dank der Mithilfe des Bundesheeres beseitigt werden konnte. Aber auch in den Badesiedlungen im Strandbad und dem restlichen Augebiet gab es Schäden."

Am 11. April 2014 beschloss der Gemeinderat die gerichtliche Geltendmachung von Ersatzansprüchen hinsichtlich der durch das Hochwasser im Juni 2013 entstandenen Schäden. Die eingeklagte Summe von rund einer halben Million Euro umfasst sämtliche Schlammbeseitigungskosten im Strombad Kritzendorf, Strandbad Klosterneuburg sowie auf öffentlichen Flächen. Mit Urteil des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien vom 24. September 2018 wurde die Klage kostenpflichtig abgewiesen. Am 23. Oktober beschloss der Gemeinderat, gegen dieses Urteil Berufung zu erheben. Mit Entscheidung vom 22. Februar 2019 gab das Oberlandesgericht Wien der Berufung keine Folge.

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1  Kommentar
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clarazet (6.212 Kommentare)
am 15.03.2019 16:46

Weder Land noch Bund fördern ausreichenden Hochwasserschutz und wenn was passiert, klagen sie den Verbund. Das ist üblich geworden. Sinnlos!

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