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Praktische Führerschein-Prüfung und Fahrstunden doch erlaubt

Von nachrichten.at/apa, 25. Jänner 2021, 16:59 Uhr
Autofahren
(Symbolfoto) Bild: colourbox.com

WIEN. Praktische Führerschein-Prüfungen und Fahrstunden dürfen in Österreich abgehalten werden. Diese Konkretisierung hat das Gesundheitsministerium am Montag veröffentlicht.

Bisher war davon ausgegangen worden, dass praktische Führescheinprüfungen im Lockdown nicht erlaubt sind. Weiterhin verboten bleibt die Abhaltung von Theorie-Gruppenkursen. Theoretische Einheiten in Form von Einzelunterricht können durchgeführt werden.

Für viele Jugendliche gehören Moped- und B-Führeschein zum Erwachsenwerden dazu, einen hohen Stellenwert hat eine Fahrerlaubnis insbesondere in ländlichen Regionen. Corona hat vielen jungen Menschen auch diesbezüglich einen Strich durch die Rechnung gemacht. Bereits seit dem zweiten harten Lockdown in Österreich, der am 17. November in Kraft trat, sind keine Führerschein-Gruppenkurse mehr möglich. Beliebte Intensivkurse in den Weihnachtsferien fielen dadurch beispielsweise aus. Distance Learning für Fahrschulen ist nicht erlaubt. Das hatte zuletzt für viel Kritik -unter anderem von Fahrschulvertretern - geführt.

Bezüglich der praktischen Prüfung und Fahrstunden veröffentlichte das Gesundheitsministerium am Montag in seinen auf der Homepage aufgelisteten "FAQ" eine Klarstellung, wonach aus Sicht des Ministeriums sowohl die Durchführung von Fahrstunden als auch die Abhaltung von Fahrprüfungen nach der 3. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung zulässig sind.

Die Ausbildung gestaltet sich weiterhin schwierig bis unmöglich - was nicht nur in Hinblick auf sehr wohl abgehaltene Skilehrer-Kurse ausländischer Schüler in Westösterreich für Verwunderung sorgt. Laut dem Fachverband Fahrschulen in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) ist derzeit lediglich Einzelunterricht möglich. So kann eine theoretische Einheit in Form von Einzelunterricht bis zu zwei Einheiten des Gruppenunterrichts ersetzen. Aber: Maximal die Hälfte des gesamten Theorieunterrichts, jedoch nicht mehr, kann in Form von Einzelunterricht nachgeholt werden, informierte der Fachverband. Unverändert bleibt die Voraussetzung, dass diese Verkürzung des Unterrichts nur aus entschuldbaren Gründen zu akzeptieren ist. Kein entschuldbarer Grund stellt ein bloßer Zeitmangel dar. Aus Sicht des Verkehrsministeriums erscheint daher eine Verkürzung des Theorieunterrichts im Verhältnis 1:2 (Einzelunterrichtseinheiten zu Gruppenkurseinheiten) als angemessen und mit der geltenden Rechtslage vereinbar. Durch das Verkürzungsverhältnis 1:2 soll ein gewisser Mindeststandard gewährleistet werden.

Großzügig per Gesetz verlängert wurden zuletzt abgelaufene Übungs- und Ausbildungsfahrten-Bescheide, was beispielsweise auf L17-Ausbildung mit begleitendem Fahren mit Eltern oder Angehörigen zutrifft. Führerschein-Bewerber mit Bescheiden, die nach dem 31. Mai 2020 abgelaufen sind oder ablaufen würden, werden die Möglichkeit haben, weiterhin bis 30. September 2021 Übungs- und Ausbildungsfahrten durchzuführen. Denn eigentlich werden solche Bewilligungen nur einmal und nur für 18 Monate erteilt.

Sieben Monate gültig bleiben abgelaufene Führerscheine und Fahrerqualifizierungsnachweise. Das betrifft jene, die in der Zeit zwischen 1. September 2020 und 30. April 2021 ablaufen. Die Gültigkeit bleibt um weitere sieben Monate aufrecht.

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8  Kommentare
8  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
loewenfan (5.471 Kommentare)
am 26.01.2021 06:40

man könnte das so Handhaben wie mit d Schule,
Home Learning u alle kommen durch

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( Kommentare)
am 25.01.2021 17:19

Mittag hat die Fahrschule mit dem Land OÖ telefoniert , die wissen nichts da diese die Prüfer den Fahrschulen stellen! Weiters wurde auch mit Wien telefoniert , die geben auch kein grünes Licht, was soll dieser erlogene Zeitungsartikel zum x male seitens der Nachrichten und der Redakteure , sie verbreiten wieder nur Unruhe in der Bevölkerung

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betterthantherest (33.933 Kommentare)
am 25.01.2021 17:38

weiß wieder einmal die linke Hand (die Behörden) nicht was die rechte Hand (Gesundheitsministerium) tut.

Anschober Chaos halt.

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( Kommentare)
am 25.01.2021 17:44

A Frechheit ist sowas , die Bevölkerung wieder unter einander so auszuspielen und die leid tragenden sind die Fahrschulen jetzt bei denen die Telefone heiss klingen und sich durch so einen erlogenen Artikel rechtfertigen müssen für nichts

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betterthantherest (33.933 Kommentare)
am 25.01.2021 17:13

Haben somit BH und Land gelogen, als behauptet wurde, Fahrprüfungen seien verboten. Nicht einmal beruflich benötigte Prüfungen (LKW Führerschein) seine erlaubt. So die Auskunft der Verwaltungsbehörden.

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kritikerix (4.497 Kommentare)
am 25.01.2021 17:43

also, die Übungsfahrten haben immer stattgefunden - lauf ja nicht blind durch die Straßen!

warum und von wem dies jetzt überhaupt thematisiert wird, frag ich mich?

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am 25.01.2021 17:50

Seit wann ist eine übungsfahrt eine praktische Prüfung, lies mal den Artikel du HIRN !!!

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bergfex3 (2.484 Kommentare)
am 26.01.2021 09:39

Mir tun die vielen Jungen leid, denen man den Theoriekurs nicht machen lässt, die können sich auch die Übungsfahrt nur aufmalen. Sie mussten ihren Kurs in den Weihnachtsferien verschieben, haben auf Semester gehofft, wieder nichts, nun dürfen sie auf die Osterferien warten, da sind sie wahrscheinlich wieder die Gelackmeierten. Dem Rudi wird es wurscht sein, hat ja selber keine jugendlichen Kinder und dass er die von anderen Leuten psychisch fertig macht, hat er wohl früher schon mehr als genug geübt. Kann ich mir bei dem seinem ah ah ah, seinem jeden Fehler auf andere schieben und seiner blöden Zettelwachlerei gar nicht anders vorstellen.

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