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"Präsidentin" der Staatsverweigerer enthaftet

07.August 2020

Richter und Staatsanwälte gehörten hinter Gitter. Alle Banken müssten geschlossen, Verwaltungsbehörden umgehend aufgelöst werden. Der Staat sei eigentlich nur eine Firma. Eine Revolution müsse her. Das Weltbild, das der "Staatenbund Österreich" propagiert, ist ein verworrenes.

Die Präsidentin dieses "Staatenbundes", Monika U., musste sich gestern am Grazer Straflandesgericht wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt während ihrer Untersuchungshaft verantworten. Die 44-Jährige zeigte sich gänzlich verändert im Vergleich zum vorangegangenen Prozess 2018. Damals war sie noch von ihrer Idee als Präsidentin des von ihr gegründeten Staatenbundes überzeugt.

Sie wurde damals zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt, doch der Oberste Gerichtshof kippte die Verurteilung wegen Hochverrats und Gründung einer staatsfeindlichen Verbindung. Diese Anklagepunkte müssen ab Herbst in einem neuerlichen Prozess wiederholt werden.

Nach dem vorerst nicht rechtskräftigen Urteil im Jänner 2019 blieb U. in Untersuchungshaft, doch es stellte sich danach eine markante Verhaltensänderung bei ihr ein. Wie mehrere Justizbeamte schilderten, wurde die zunächst kooperative Gefangene zunehmend aggressiv, schrie herum und "führte sich auf". Sie behauptete, sie sei hier die Chefin, nämlich die Präsidentin, und sie sei zu Unrecht im Gefängnis.

Ihr Verhalten wurde immer auffälliger, sie schrie offenbar teils die ganze Nacht hindurch und wehrte sich heftig gegen eine Verlegung in eine andere Zelle. Ein Gutachten wurde in Auftrag gegeben. Die Sachverständige Adelheid Kastner erklärte am Donnerstag vor Gericht, dass die Beschuldigte in der Untersuchungshaft eine paranoide Schizophrenie entwickelt habe. Aufgrund ihrer Erkrankung sei U., als sie im Gefängnis Widerstand leistete, nicht zurechnungsfähig gewesen. Gestern vor Gericht zeigte sich U. gewandelt. Sie beantwortete alle Fragen der Richterin und gestand auch ein, dass sie die Justizbeamten beschimpft hatte.

Von wirren Staatenbund-Vorstellungen war kaum etwas zu hören. "Ich anerkenne eure Gesetze", sagte sie. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Frau Widerstand gegen die Staatsgewalt in der Untersuchungshaft geleistet hatte, aber nicht zurechnungsfähig war. Deshalb verfügte das Gericht die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. U. muss aber nicht in die geschlossene Psychiatrie, solange sie sich an ihre Auflagen hält. Sie muss sich in ärztliche Behandlung begeben, Medikamente einnehmen, monatlich zum Arzt und die Psychoedukation durchlaufen. Zudem muss sie dem Gericht vorlegen, dass sie die Auflagen erfüllt.

Die Oststeirerin nahm ihr Urteil an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

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