Polizei meldete fast 800 Verstöße seit hartem Lockdown
WIEN. Seit Beginn des verschärften Lockdowns am vergangenen Dienstag hat die Polizei bis inklusive Freitag 796 Verstöße gegen die Maßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie in Österreich geahndet.
In 617 Fällen gab es Anzeigen und in 171 Fällen Organmandate nach dem Covid-19-Maßnahmengesetz, hieß es am Samstag aus dem Innenministerium. Acht weitere Organmandate wurden nach dem Epidemiegesetz verhängt. In Wien wurde am Freitag u.a. der Betreiber eines Punschstandes angezeigt.
Der Punsch wurde von einem Geschäft am Graben in der Innenstadt verkauft, berichtete das Innenministerium. Dort schritt die Wiener Polizei kurz vor 18.00 Uhr ein, weil die Kunden die Getränke "unmittelbar im Nahbereich konsumierten". Demnach hielten sich rund 30 Personen, teilweise in Gruppen vor dem Geschäft und teilweise im Inneren auf. Sicherheitsabstände wurden mehrfach nicht eingehalten.
Beim Eintreffen der Polizei teilten sich die Gruppen teilweise auf und verließen den Punschstand bei dem Geschäft. Der Betreiber wurde bei der zuständigen Gesundheitsbehörde angezeigt. Diese müsse noch klären, ob ein strafbares Verhalten vorliegt, betonte das Ministerium. Kunden wurden keine angezeigt.
120 Anzeigen in Oberösterreich
Die meisten der 796 Anzeigen und Organmandate innerhalb der vergangenen vier Tage wurden in Wien verhängt (296), gefolgt von Oberösterreich (120) und Niederösterreich (104). Die Polizei in der Steiermark behandelte 99 solcher Fälle, in Tirol 98, in Kärnten 36, in Salzburg 25. Im Burgenland gab es 14 geahndete Verstöße und in Vorarlberg vier.
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Wie viele dieser Strafen erfolgten zu Recht?
Und trotzdem sind in Wien weniger erkrankte?!
Jo, eh!
Lustige Episode, in Wien löste die Polizei eine Versammlung des Akademikerbundes mit 60-70 Teilnehmern auf, daher auch diese Menge an Anzeigen.
Leider ist das den OÖN wieder keine Zeile wert.
in wels ist neben humanic ein lokal.- dort wird auch im nahbereich konsumiert ?
?
Hab noch nie Polizei bei diversen Tankstellen in Ansfelden gesehen.Dort sollte mal auf Einhaltung der Konsumation gestraft werden....
Bei uns gibt es einen Konditor, bei dem dieselben Leute vor der Tür stehen, wie man sie sonst in Tankstellen findet. Gleich gegenüber ist ein Kepabstandl, wo es genauso zugeht.
Die sitzen da stundelang Naserl an Naserl und labern Schrott und glauben, es passiert eh nix, weil im Freien.
Hochsaison für Blockwarte: Nachbarn ausspionieren, kontrollieren und denunzieren.
Schon in den 40-er Jahren gab es einen schönen Spruch, der jetzt wieder aktuell geworden ist: Das größte Schwein im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant.
Alle Denunziantenschweine sollen sich schämen und um den eigenen Dreck kümmern.
HMMM das "gsesetz" sollte für alle gelten,- und wenn sich eine vorteil daraus ziehen wollen,...
wer kein vergehen macht braucht auch keine angst haben.
Teja: Die Frage ist halt, was ist ein "Vergehen"? Bald wird es wieder ein Vergehen sein, Kritik an der Regierung zu üben, oder regimefeindliche Nachrichten zu hören/ zu lesen, oder einfach, eine abweichende Meinung zu haben.
Die Diktatur naht mit leisen Schritten, und die Blockwarte und Denunzianten bereiten den Weg.
Kritik an der BReg ist berechtigt.
Dennoch sind MNS, Abstand und Hygiene vernünftig und je besser die Einhaltung dieser einfachen Regeln, desto weniger Chance hat die BReg, weiter Zumutungen zu rechtfertigen.
Gedankenfrei. Es ist aber auch kein Wunder, wenn die Leute denunzieren. Wir sind alle schon sauer, wegen dem Theater und wollen, daß baldigst Schluss ist damit. Daher sollte man allen auf die Finger klopfen, die sich nicht an die Regeln halten.
Sie haben aber eine tolle Nazizeit-Rhetorik drauf.
Wenn Verstöße vorliegen, gehören diese angezeigt. Ganz Österreich leidet an den Maßnahmen, die einige noch immer wissentlich sabotieren. Es ist auch nur fair gegenüber jenen, die sich an Regeln halten.
Eigentlich sollte es keine Blockwarte geben müssen.
§ 6 Cov MG
(1) Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes haben die nach diesem Bundesgesetz zuständigen Behörden und Organe über deren Ersuchen bei der Ausübung ihrer beschriebenen Aufgaben bzw. zur Durchsetzung der vorgesehenen Maßnahmen, erforderlichenfalls unter Anwendung von Zwangsmitteln, zu unterstützen.
(2) Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes haben an der Vollziehung dieses Bundesgesetzes und der auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen mitzuwirken durch
1. Maßnahmen zur Vorbeugung gegen drohende Verwaltungsübertretungen,
2. Maßnahmen zur Einleitung und Sicherung eines Verwaltungsstrafverfahrens und
3. die Ahndung von Verwaltungsübertretungen durch Organstrafverfügungen (§ 50 VStG).
Offensichtlich wollen die zuständigen Organe und Behörden nicht, dass gestraft wird.
DIEGEDANKENSINDFREI, dann fangen Sie mit der praktischen Umsetzung Ihrer Vorschläge gleich bei Ihnen selbst an!
Wie beim Rasen: Die Chance erwischt zu werden, müsste ausreichend groß sein und dann muss es so richtig weh tun.